Schweiz
Wirtschaft will Schuldenbremse für Sozialwerke
Ausgaben sollen Einnahmen nicht übersteigen
Auch die Sozialwerke sollen nach dem Willen der Wirtschaft künftig der Schuldenbremse unterstellt werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu stoppen. Nur so könne das letzte riesige «Schuldenschlupfloch» nachhaltig gestopft werden.
Die Schuldenbremse des Bundes habe sich grundsätzlich bewährt, könne aber in ihrer aktuellen Form die Schuldenstabilisierung noch nicht erreichen, sagte Pascal Gentinetta als Vorsitzender des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse.
Der Bundesrat habe dies erkannt und schlage ergänzend vor, mittelfristig auch ausserordentliche Ausgaben voll über das Budget zu finanzieren. Diese anstehende Revision des Finanzhaushaltsgesetzes biete nun die Chance, die Gefahr der massiven Neuverschuldung beim Bund endgültig aus dem Raum zu schaffen, indem der «erfolgreiche Geist der Schuldenbremse» auch in die Sozialversicherungen AHV, IV und ALV einfliesse.
Die Schuldenbremse soll auch in diesem Bereich dafür sorgen, dass die Ausgaben des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht grösser sind als die Einnahmen. Gentinetta geht davon aus, dass der Staatsanteil für Soziale Wohlfahrt und Gesundheit bis 2025 auf gegen 65 Prozent ansteigen wird, falls nicht Gegenmassnahmen ergriffen werden.
Der Schuldenanstieg bedränge trotz stetig steigender Steuereinnahmen andere wichtige Bereiche wie Bildung, Verkehr oder Sicherheit. Der Verdrängungseffekt werde allein schon durch die demografischen Mehrkosten für die Alterssicherung weiter zunehmen.
Die Schuldenbremse soll deshalb mit einer so genannten «Nachhaltigkeitsregel», einem finanzpolitischen Steuermechanismus, vervollständigt werden, wie Economiesuisse-Geschäftleitungsmitglied Martin Kaiser darlegte.
Konkret soll sich die Politik bereits heute mit den zu erwartenden finanziellen Ungleichgewichten der Sozialwerke befassen und sich proaktiv auf Sofortmassnahmen einigen für den Fall, dass die Ausgaben aus dem Ruder zu laufen drohen.
Sie sollen aber erst in Kraft treten, wenn der festgelegte Schwellenwert der Steuerungsgrösse unterschritten wird. Um die dannzumal sinnvollen Schritte einzuleiten, müssen die Sofortmassnahmen laut Kaiser durch eine vom Bundesrat vorzulegende Gesetzesvorlage ersetzt werden, die die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen kann.
Die frühe Ausarbeitung eines Massnahmenplans erhöhe den Handlungsspielraum. Zugleich müssten die Sofortmassnahmen nur umgesetzt werden, wenn es die finanzielle Lage erfordere.
Richtschnur für die Ausgaben seien die vorhandenen Mittel, und der Bundesrat müsse Steuerungs- und Sanktionsregeln für jedes Sozialwerk erarbeiten. Damit werde Vertrauen in die Finanzpolitik wie auch in die Sozialwerke geschaffen, sagte Kaiser.
Spezialgesetze müssten die Steuerungsgrössen festlegen, etwa zum Stand eines Ausgleichsfonds. Seien diese erreicht, müsse der Bundesrat innert Jahresfrist mit einer Gesetzesrevision und Sofortmassnahmen reagieren. Dabei sei auch dem spezifischen Konjunkturrisiko bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) Rechnung zu tragen.
(ap/sda/godc)
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H. Riederer, S. Antonino
Verfasst am: 5.7.2008 23:31
Es trifft aber immer alle
Leider treffen die diversen Kürzungen und... mehr
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P. Müller, Zürich
Verfasst am: 5.7.2008 17:46
Wenn..........
Ja, wenn nur diese die Sozialleistungen beziehen... mehr
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P. Müller, Zürich
Verfasst am: 5.7.2008 17:42
Richtig.
Kurz und bündig auf den Punkt gebracht. Bravo.
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