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Behörden bereit für US-Amtshilfe

Donnerstag, 3. Juli 2008, 20:32 Uhr

Bisher traf jedoch noch kein Gesuch ein

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) geht davon aus, dass die USA die Schweiz wegen der Steueraffäre bei der UBS um Amtshilfe ersuchen werden.

Logo der UBS.
Stimmen die Behörden zu, könnten Daten von UBS-Kunden in die USA gelangen. (reuters)

Bisher ist aber ein Amtshilfegesuch noch nicht eingegangen, wie ein EFD-Sprecher mitteilte. Auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA ist Amtshilfe im Falle von «Steuerbetrug und dergleichen» unter Aufhebung des Bankgeheimnisses möglich.

Stimmt die Eidgenössische Steuerverwaltung der Amtshilfe zu, könnten die Daten von UBS-Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt werden, den US-Behörden übermittelt werden.

Parallel dazu untersuchen die US-Behörden auch, ob die UBS Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und damit das so genannte Qualified-Intermediary-Abkommen mit den USA verletzt hat.

Ein Gericht in Florida hatte am vergangenen Dienstag die Steuerbehörde IRS ermächtigt, über ein zivilrechtliches Auskunftsbegehren direkt Kundendaten bei der UBS anzufordern.

Dieser Schritt war laut EFD aus verfahrenstechnischen Gründen erwartet worden und steht nicht im Widerspruch zu der von den US-Behörden bekundeten Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden.

(ap/horm)

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