Schweiz
Waffengesetz gilt neu auch für Softair-Guns
Bundesrat verabschiedet entsprechende Verordnung
Künftig werden Imitations-, Schreckschuss- und Softair-Waffen dem neuen Waffengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Revision des Waffengesetzes verabschiedet.
Das neue Gesetz sieht eine Verkaufsbeschränkung und ein Trageverbot für Imitationswaffen und Softair-Guns vor, wenn bei diesen Verwechslungs-Gefahr mit echten Waffen besteht.
Das revidierte Waffengesetz war vom Parlament bereits im Juni 2007 verabschiedet worden. Es verbietet neu auch das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände und den anonymen Waffenverkauf.
Verbessert wird zudem der Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und dem Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Das VBS meldet zum Beispiel jene Personen, die beim Austritt aus der Schweizer Armee eine Waffe behalten. Zwei neue Register sollen ebenfalls helfen, den Schutz vor Waffenmissbrauch zu verbessern.
Wann das revidierte Waffengesetz und die Verordnung in Kraft treten, steht noch nicht fest. Dies liegt daran, dass als Folge der Assoziierung an Schengen eine zusätzliche Revision des Waffengesetzes notwendig wurde.
Der Bundesrat will die schengenbedingte Revision und die von der Schweiz in Eigenregie vorgenommenen Änderungen zusammen in Kraft setzen. Eine Einführung ist deshalb Ende Jahr wahrscheinlich, wenn das Schengener Regimes für die Vertragspartner des Assoziierungsabkommen verbindlich wird.
In Grüsch im bündnerischen Prättigau haben am Dienstagabend drei junge Erwachsene mit einer Sturmgewehr-Attrappe einen Grosseinsatz der Polizei ausgelöst. Aufgeboten wurde auch die Spezialeinheit der Grenadiere.
Die 18-Jährigen machten in einem Garten Zielübungen mit einer sogenannten Soft Air Gun, die optisch von einem Sturmgewehr nicht zu unterscheiden ist. Besorgte Anwohner alarmierten die Kantonspolizei. Die Beamten mussten davon ausgehen, es handle sich um eine echte Schusswaffe.
Die jungen Männer wurden vorübergehend festgenommen und bei der Staatsanwaltschaft verzeigt, wie die Kantonspolizei mitteilte.
(ap/sda/schj)






