Wirtschaft
UBS muss Kundendaten öffnen
Jagd auf mutmassliche Steuersünder
Die US-Steuerbehörden dürfen von der Schweizer Grossbank UBS die Herausgabe von Daten von mutmasslichen Steuersündern verlangen. Dies entschied ein Bundesrichter in Miami, wie das US-Justizministerium mitteilte.
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Die vom Richter erteilte Vollmacht ermöglicht der amerikanischen Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service - IRS), bei der UBS Informationen einzuholen, um mutmassliche Steuerhinterziehungen durch US-Bürger aufzudecken, deren Identität nicht bekannt ist.
Der stellvertretende Leiter der US-Steuerabteilung im Justiministerium, hatte die Strategie der US-Behörden am Montag folgendermassen beschrieben: «Wir arbeiten kooperativ mit beiden - der Schweizer Regierung und UBS - zusammen, um diese Informationen zu erhalten. Wir sind aber darauf vorbereitet, die Informationen zu erzwingen, wenn dieses Vorgehen nicht erfolgreich ist».
Eine UBS-Sprecherin erklärte, dass sich die Bank bewusst gewesen sei, dass der Richter in Florida die Ermächtigung geben werde. Die UBS freue sich auf eine Zusammenarbeit mit dem IRS, sagte sie.
Ein solches Vorgehen der USA hatte sich abgezeichnet. Vor kurzem hatte sich der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld vor einem US-Gericht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig bekannt. Er gestand, einem reichen Immobilien-Unternehmer geholfen zu haben, 200 Mio. Dollar vor den Steuerbehörden zu verbergen.
In Medienberichten hiess es, die US-Steuer- und Justizbehörden verlangten nun von der UBS die Kundendaten von bis zu 20'000 reichen Amerikanern. Die Behörden hegen den Verdacht, dass sich auf der Liste US-Bürger befinden, die in den vergangenen Jahren über Schweizer Konten bis zu 20 Mrd. Dollar am US-Fiskus vorbeigeschleust haben könnten.
Die UBS hat den US-Behörden ihre volle Zusammenarbeit zugesichert. Auch die Schweizer Finanzdepartement und das Bundesamt für Justiz sind in die Gespräche involviert. Eine Delegation ist Mitte Juni nach Washington gereist, um über die von den USA geforderte Zusammenarbeit zu sprechen.
Hintergrund der Vorwürfe der USA an die UBS ist das abgeschlossene Qualified-Intermediary-Abkommen aus dem Jahr 2001.
Das Abkommen sieht vor, dass in den USA steuerpflichtige Personen den US-Behörden ihre Dividenden- und Zinserträge aus der Schweiz offen legen oder auf Investitionen in US-Wertpapiere verzichten.
Die US-Justizbehörden untersuchen derzeit, ob die UBS dieses Abkommen gebrochen hat, indem sie den Kunden aus den USA trotz der fehlenden Offenlegung ermöglicht hat, mit US-Wertschriften zu handeln.
Weiter untersucht die US-Börsenaufsicht SEC, ob UBS-Kundenberater aus der Schweiz amerikanischen Kunden Produkte und Dienstleistungen angeboten haben, welche eine Registrierung als Wertschriftenhändler oder Anlageberater erfordert hätten. Der Wertschriftenhandel für nicht lizenzierte Wertschriftenhändler ist in den USA stark reguliert.
Wegen der angeblichen Mithilfe der UBS zur Steuerhinterziehung hatte die USA die Schweiz am 11. Juni um Zusammenarbeit ersucht. Die Schweizer Behörden prüfen derzeit das Ersuchen im Hinblick auf mögliche Amts- oder Rechtshilfe.
Grundsätzlich kooperiert die Schweiz mit ausländischen Behörden nur bei Steuerbetrug, da es sich hierbei um ein mit Freiheitsstrafe geahndetes Vergehen handelt. Bei der Steuerhinterziehung droht dem Fehlbaren lediglich eine Busse, da diese auf «unabsichtlichen Fehlern» beruhen kann.
(sda/bosl)
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