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Ex-UBS-Banker bekennt sich schuldig

Donnerstag, 19. Juni 2008, 19:39 Uhr, Aktualisiert 20.06.2008, 0:52 Uhr

Wegen Beihilfe zu Steuerbetrug vor US-Gericht

Ein früherer UBS-Kundenberater hat sich vor einem Gericht im US-Bundesstaat Florida wegen Beihilfe zu Steuerbetrug für schuldig erklärt. Er soll mit einem mitangeklagten Liechtensteiner einem Milliardär geholfen haben, 200 Millionen Dollar am Fiskus vorbeizuschleusen.

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Nervöse UBS

Der heute 43-jährige US-Bürger Bradley B. bekannte sich vor dem Gericht in Fort Lauderdale erstmals für schuldig. Zuvor hatte er immer auf unschuldig plädiert.

Bei einem Schuldspruch drohen ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und 250'000 Dollar Busse. Die Urteilseröffnung wurde auf den kommenden 13. August festgesetzt.

B. hatte von 2001 bis 2006 in Genf für die UBS gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zusammen mit dem Liechtensteiner einen im Immobiliengeschäft tätigen US-amerikanischen Milliardär beim Steuerbetrug beraten zu haben. Dabei soll der Milliardär 200 Millionen Dollar ausser Landes gebracht haben, um 7,2 Millionen Dollar Steuern zu umgehen.

B. sprach wenig während der halbstündigen Anhörung. Auf die Frage, warum er geholfen habe, Vermögen zu verstecken gab er an, als UBS-Angestellter habe er als Anreiz einen grossen Lohn erhalten. Mit der Zeit habe er aber Bedenken gehabt und später die Bank verlassen.

Die Anklage wirft B. weiter vor, zusammen mit dem Liechtensteiner auf den Bahamas und den britischen Jungferninseln sowie in Panama, Dänemark und anderswo fiktive Trusts und andere Schwindelfirmen gegründet und dem Milliardär beim Erstellen falscher Dokumente geholfen zu haben. Zudem hätten sie ihm geraten, ausländische Bankunterlagen zu vernichten und seine Jacht in Gibraltar statt in den USA zu registrieren.

Der Fall B. hat Verfahren des US-Justizdepartements und der US-Börsenaufsicht SEC ausgelöst. Sie drehen sich um die Frage, ob die UBS das so genannte Qualified-Intermediary-Abkommen korrekt umgesetzt oder reichen US-Kunden illegale Umgehungsvehikel angeboten hat.

Die Banken müssen gemäss diesem Abkommen dafür sorgen, dass US-Bürger ihre Bankbeziehungen der US-Einkommenssteuerbehörde entweder offen legen oder aber auf Anlagen in US-Wertschriften verzichten. Die US-Verfahren betreffen Personen, die auf eine Offenlegung der Wertschriftenerträge verzichteten und denen die UBS alternative Lösungen angeboten haben soll.

Die UBS hat zwar schon mehrfach die Zusammenarbeit mit den US-Behörden zugesichert, aber auch zu verstehen gegeben, dass sie dabei das Bankgeheimnis respektieren will. Dieses verbietet es, die Namen von Kunden offen zu legen.

Die USA haben die Schweiz inzwischen zur Zusammenarbeit ersucht. Das Ersuchen wird jetzt von den Schweizer Behörden mit Blick auf mögliche Amts- oder Rechtshilfe geprüft. Für die von der Finanzkrise gebeutelte UBS kommt die Affäre höchst ungelegen. Die USA sind für die grösste Vermögensverwalterin der Welt ein wichtiger Markt.

(ap/godc)

Kommentare aktiv...

J. Friedrich, St. Peterzell

Verfasst am: 20.6.2008 8:22

UBS...?

Ich habe ja schon immer gewusst, dass UBS... mehr

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