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Sterbehilfe wird nicht Lernziel der Ärzte

Donnerstag, 5. Juni 2008, 10:17 Uhr

Ständerat lehnt Motion ab

Der Ständerat lehnt es ab, Sterberecht und Beihilfe zum Suizid in den Studienplan der medizinischen Fakultäten und der Krankenpflegeschulen aufzunehmen. Er hat eine Motion von Luc Recordon (Grüne/VD) abgelehnt.

Ausschnitt eines Arztes vom Hals bis zum Bauch. Er trägt eine blau-weisse Arbeitskleidung und ein Stetoskop um den Hals.
Mit 19 zu 11 Stimmen abgelehnt: Die Beihilfe zum Suizid wird nicht Teil der medizinischen Ausbildung. (colourbox.com)

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Mit der Beihilfe zum Suizid übernehme ein Arzt oder eine Ärztin eine schwere Verantwortung, sagte Recordon. Dabei seien nicht Improvisation gefragt, sondern Fachkompetenz und Humanität, begründete er seinen Vorstoss. Es gehe aber nicht darum, das Medizinpersonal in Beihilfe zum Suizid auszubilden, sondern im Umgang damit.

Gesundheitsminister Pascal Couchepin, der die Motion zur Ablehnung empfahl, anerkannte zwar, dass es wichtig sei, die Gesundheitsfachleute besser auf die besonderen Situationen in der Endphase des Lebens vorzubereiten. Entsprechende Massnahmen müssten aber Teil der lindernden Palliativpflege sein und könnten nicht im Rahmen der Beihilfe zum Suizid erfolgen.

Dem Anliegen der Motion werde damit im Medizinalberufegesetz und mit dem Lernzielkatalog Rechnung getragen. Entsprechend dem Antrag des Bundesrats lehnte der Ständerat die Motion mit 19 zu 11 Stimmen ab.

(sda/ap/bers)

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