zum Inhalt
zu weiterem Inhalt
zu den Hauptkategorien
zu den Unterkategorien

Der junge Mann aus dem Tessin muss auch die Verfahrenskosten von 1000 Franken übernehmen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Er wurde der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs, der Hinderung einer Amtshandlung und der Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot schuldig gesprochen.
Angriff auf grosse Milchkanne
Der Strafeinzelrichter bezeichnete es als erwiesen, dass sich der 19-Jährige am Angriff auf die grosse Milchkanne beteiligte, in der sich drei Frauen beim Beginn der Randale versteckten. Die Frauen wurden leicht verletzt, als die Kanne kippte. Im Fernsehen waren danach ihre angsterfüllten Gesichter zu sehen.
Der unauffällige junge Mann gab vor dem Richter zu, sich vermummt zu haben und bei der Errichtung von Barrikaden beteiligt gewesen zu sein. Er anerkannte auch Sachbeschädigungen, aber nicht oder nur teilweise die ihm zur Last gelegten.
Der als Milchkanne gestaltete Stand der Schweizerischen Milchproduzenten sollte während des SVP-Fests auf dem Bundesplatz als Ausschankstelle dienen. Die SVP kam aber am 6. Oktober auf ihrem Umzug gar nicht bis zum Bundesplatz, sondern wurde in der unteren Altstadt von Chaoten gestoppt.
Der verurteilte 19-Jährige ist eine von rund 35 Personen, gegen welche die Berner Polizei nach den Krawallen rund um den SVP-Wahlkampfanlass und die Gegendemonstration linker Kreise auf dem Berner Münsterplatz Anzeige erhoben hat.
(sda/godc)
Seitenende
Startseite
zur Unterrubrikenauswahl
zum Inhalt
Kontakt
Sitemap
Suche
Weitere Inhalte
Hauptrubriken Auswahl
Sendungen A-Z
P. hintermeister
romanshorn
Verfasst am:
1.6.2008 1:14
Die Strafen sind noch viel zu gering für solche... mehr …
Heiklen Inhalt melden antworten
J. Hernandez
Zürich
Verfasst am:
31.5.2008 18:31
Über dein Kommentar bin ich schlicht weg... mehr …
Heiklen Inhalt melden antworten
M. Germann
Stalden
Verfasst am:
31.5.2008 1:30
Die Strafen die das Gericht in diesem Falle... mehr …
Heiklen Inhalt melden antworten