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EVP beharrt auf Sterbehilfe-Verbot

Montag, 26. Mai 2008, 10:26 Uhr, Aktualisiert 16:01 Uhr

Vorstoss auf eidgenössischer Ebene

Die EVP will Sterbehilfe in der Schweiz verbieten lassen. Die Evangelische Volkspartei (EVP) kündigte einen entsprechenden Vorstoss in den eidgenössischen Räten an. Zuvor war ein Postulat für ein Verbot von Dignitas im Zürcher Kantonsparlament gescheitert.

Ein Mann lädt einen Sarg in ein Fahrzeug.
Mit 120:31 Stimmen hatte der Kanton Zürich ein Verbot von Dignitas abgelehnt. (reuters)

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Selbsthilfeorganisationen handelten klar eigennützig und gehörten deshalb strafrechtlich verfolgt, doch geschehe dies aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht, teilte die EVP mit. EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher werde in der laufenden Session der eidgenössischen Räte einen Vorstoss einreichen, mit dem der Passus «aus selbstsüchtigen Gründen» aus Artikel 115 des Strafgesetzbuches gestrichen werden soll.

Damit wäre Anstiftung oder Beihilfe zum Suizid nicht nur bei selbstsüchtigen Gründen, sondern immer und ausnahmslos strafbar. Dies sei die einzige konsequente Linie, wurde Aeschbacher zitiert.

Obwohl das Grundrecht zur Selbsttötung zu anerkennen sei, müsse das Leben umfassend geschützt werden. Der Staat dürfe nicht zulassen, dass Dritte die Selbsttötung irgendwie fördere oder unterstütze.

Am Morgen war im Zürcher Kantonsparlament ein EVP-Vorstoss mit 120 zu 31 Stimmen klar abgelehnt worden, der die umstrittene Sterbehilfeorganisation Dignitas verbieten wollte. Diese war unter anderem wegen Suiziden auf abgelegenen Strassen und mit Helium in die Schlagzeilen geraten.

In der Parlamentsdebatte wurde ihr von EVP-Seite unter anderem vorgeworfen, als Unternehmung auch aus selbstsüchtigen Gründen zu handeln und Gewinne einzusacken. Die Zürcher Kantonsregierung hatte schon früher dargelegt, sie sehe keine rechtliche Handhabe für ein Verbot von Dignitas.

Justizdirektor Markus Notter wies in der Debatte darauf hin, dass Selbstmord in der Schweiz straflos sei. Es sei «schwer zu begründen, weshalb Beihilfe zu einer straflosen Tat strafbar sein sollte», sagte er unter anderem.

(sda/ap/bosy/frua)

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