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Juristen über Schredder-Aktion entsetzt

Samstag, 24. Mai 2008, 12:05 Uhr

Argumentation des Bundesrates unverständlich

Die Aktenvernichtungsaktion des Bundesrates wird nicht nur von politischer, sondern auch von juristischer Seite in Frage gestellt. Der Strafrechtler Niklaus Oberholzer bezeichnet sie in verschiedenen Zeitungsinterviews als «ungeheuerlich».

Eine Person füttert einen Schredder mit Akten.
Die Aktenvernichtung des Bundesrates stösst bei Juristen auf harsche Kritik. (keystone / symbolbild)

Er habe noch nie von einem ähnlichen Fall von Aktenvernichtung gehört, und dies sei für ihn «das Ungeheuerliche daran», sagte der Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen.

Das Vorgehen des Bundesrates greife «massiv» in das Prinzip der Gewaltentrennung ein, sagte er. In einem Rechtsstaat mit Gewaltentrennung sei eine direkte Intervention der Regierung in ein laufendes Verfahren nicht vorgesehen.

Er könne sich nicht vorstellen, wie das Gericht noch zu einer Verurteilung gelangen könne, nachdem die Akten von einer politischen Behörde «gesäubert» worden seien. Die Verteidigung könne jederzeit einwenden, entlastendes Material sei ebenfalls vernichtet worden.

Die Begründung des Bundesrates für die Aktenvernichtung lässt Oberholzer nicht gelten. Der Bundesrat berufe sich auf eine Bestimmung der Bundesverfassung, die auf ausserordentliche Krisenlagen zugeschnitten sei.

Er habe aber grosse Mühe mit der Vorstellung, dass sich die Welt oder die Schweiz in einer solchen Situation befunden hätten. Auch die Begründung, der Besitz solcher Akten sei unvereinbar mit dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen, stellt der Jurist in Frage.

Um den Vertrag zu erfüllen, hätte es gereicht, die Dokumente sicher zu verwahren und erst nach Abschluss des Strafverfahrens zu vernichten, gibt er zu bedenken.

Kritik übt auch der Europaratsermittler und Nationalrat Dick Marty (FDP/TI). Er verstehe nicht, warum die Dokumente zerstört worden seien, sagte er am Freitag in der «Tagesschau» des Westschweizer Fernsehens. Er gehe davon aus, dass «noch nicht die ganze Wahrheit» gesagt sei.

Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) teilte dem Bundesrat schriftlich mit, dass sie «mit der umfassenden Vernichtung von Akten nicht einverstanden» sei, wie GPDel-Vizepräsident Claude Janiak (SP/BL) sagte.

Bundespräsident Pascal Couchepin hatte die Aktion vor den Medien verteidigt. Der Bundesrat habe die Akten der mutmasslichen Atomschmuggler aus der Schweiz vernichten lassen, um zu vermeiden, dass sie in falsche Hände gerieten.

Die bei drei Rheintaler Ingenieuren sichergestellten Dokumente hätten detaillierte Baupläne für Nuklearwaffen enthalten. Die Ingenieure sollen von 2001 bis 2003 für Abdul Qader Khan, den «Vater der pakistanischen Atombombe», gearbeitet haben. Dieser führte ein geheimes Atomwaffenprogramm für Libyen durch.

Gegen sie läuft ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz. Ein Verfahren wegen nachrichtendienstlicher Vergehen wurde dagegen eingestellt.

Dies kritisiert Oberholzer nicht: Der Entscheid liege in der Kompetenz des Bundesrates. «Es gibt Situationen, in denen politische Überlegungen wichtiger sind als die Strafverfolgungspflicht.»

Couchepin hatte sich nicht zu Spekulationen geäussert, wonach die Vernichtung möglicherweise aus Gefälligkeit gegenüber den USA erfolgte, damit sich Verbindungen der Ingenieure zum CIA nicht nachweisen lassen.

(sda/horm)

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A. Stäubli, Richterswil

Verfasst am: 25.5.2008 6:56

Bananenstaat Schweiz

Ich fühle mich mal wieder in einem Bananenstaat... mehr

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J. Simon, erlach

Verfasst am: 24.5.2008 16:23

Über uns nur noch der Himmel

Es geht nicht um das Blocherprinzip, sondern um... mehr

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H. ott, zürich

Verfasst am: 24.5.2008 14:05

Was weg ist, ist weg!

und kann niemanden mehr belasten - aber oha... mehr

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