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Strassburg gibt kriminellen Türken Recht

Donnerstag, 22. Mai 2008, 21:00 Uhr

Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz

Die Schweiz hat mit der unbefristeten Wegweisung eines jungen kriminellen Türken die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Der Gerichtshof in Strassburg hat ihm eine Genugtuung von 3000 Euro zugesprochen.

Ein Ausschaffungshäftling wird von Polizeibeamten in ein Flugzeug verfrachtet.
Die Wegweisung des jungen Türken war nach Einschätzung des Menschenrechtsgerichtshofes unverhältnismässig. (keystone/symbolbild)

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Der heute 27-Jährige war 1986 als Fünfjähriger mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen, wo sich die Familie im Kanton Neuenburg niederliess.

Ab 1994 kam er regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt. Bis 2002 folgten drei Verurteilungen wegen Körperverletzungen, Raub sowie wegen Vermögens-, Strassenverkehrs- und anderen Delikten.

Dafür wurde er zu insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Ab August 2002 sass er die Strafe ab, im April 2003 wurde er bedingt entlassen. Die Neuenburger Ausländerbehörden ordneten anschliessend seine unbefristete Wegweisung aus der Schweiz an, was vom Bundesgericht 2004 bestätigt wurde.

Die Lausanner Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Betroffene zwar fast sein ganzes Leben hier verbracht und ähnlich wie ein Secondo eine starke kulturelle, soziale und familiäre Bindung zur Schweiz habe. Eine Rückkehr in die Türkei sei für ihn mit grösseren Problemen verbunden.

Insgesamt überwiege indessen das Interesse der Schweiz, einen Straftäter fernzuhalten, der eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Im Oktober 2004 wurde er ausgeschafft.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat auf seine Beschwerde hin nun festgestellt, dass die Schweiz mit der Wegweisung sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt hat (Art. 8 EMRK). Die Schweiz wurde verurteilt, dem Mann 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für seine Auslagen zu zahlen.

Nach Ansicht des EGMR hat die Schweiz ihr Interesse an der Kontrolle der Einwanderung gegen die Interessen des Betroffenen und seiner Familie nicht korrekt abgewogen. Zu beachten sei dabei, dass er seit über 17 Jahre in der Schweiz gelebt habe. Die Bindungen zu seinem Heimatland seien schwach. Es sei nicht einmal sicher, ob er die türkische Sprache ausreichend beherrsche.

Die ausgesprochenen Verurteilungen seien zudem nur von relativer Schwere. Zu berücksichtigten sei weiter, dass er psychische Probleme habe und die Wegweisung unbefristet verhängt worden sei.

Der Anwalt des Betroffenen beabsichtigt, gegen den Entscheid des Bundesgerichts ein Revisionsgesuch einzureichen, damit die unbefristete Wegweisung aufgehoben wird. Sein Mandant, der heute in Deutschland lebe, könnte dann wieder seine Familie besuchen.

Das Urteil aus Strassburg wertet er als Signal, dass die Situation krimineller junger Ausländer bei einer Wegweisung sorgfältig und umfassend abzuklären sei.

(sda/from)

Kommentare aktiv...

H. Wälti, Bern

Verfasst am: 23.5.2008 20:53

Kommet ihr Lieben

Was in letzter Zeit in der Schweiz abläuft darf... mehr

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S. Lamprecht, Eglisau

Verfasst am: 23.5.2008 18:26

Wo sind wir eigentlich...

Jawohl Herr Mäschli, sofort einbürgern ! Ich... mehr

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M. Mäschli, Winkel

Verfasst am: 23.5.2008 16:39

Einbürgern!

“Es sei nicht einmal sicher, ob er die... mehr

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