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International

Familienzusammenführung im Inzest-Fall

Dienstag, 29. April 2008, 15:46 Uhr, Aktualisiert 17:27 Uhr

Gemeinsame Betreuung der Opfer

Elisabeth Fritzl und die mit ihr gefangenen Kinder sind in der Landesnervenklinik Amstetten-Mauer mit den bei den Grosseltern aufgewachsenen Kindern zusammengeführt worden. Sie werden nun gemeinsam betreut.

Ansicht der Klinik Amstetten-Mauer, Gebäude in klassizistischem Stil.
In der Klinik Amstetten-Mauer werden die Opfer in einem eigenen Bereich betreut. (reuters)

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«Die Familie macht einen guten Eindruck», sagte der Amstettener Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze gegenüber dem ORF.

Die Annäherung zwischen den Kindern aus dem Keller und jenen, die im Haus aufwuchsen, sei natürlich eine sensible Angelegenheit, so Lenze. Es werde in der Landesnervenklinik dafür gesorgt, «dass alle eine Beschäftigung haben».

Lenze erklärte zudem, die Kinder könnten möglicherweise eine neue Idendität erhalten. Im Einvernehmen mit der Familie werde eine Lösung, etwa eine Namensänderung gesucht. Die Kinder, welche in Gefangenschaft aufwuchsen, seien nicht standesamtlich registriert und deshalb noch nicht einmal Staatsbürger.

Für die Mitschüler der Kinder, die bei den Grosseltern aufwuchsen, gebe es Kriseninterventionsteams, diese könnten im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.

Unverändert kritisch ist der Zustand des sechsten Kindes, der 19-jährigen Kerstin, die auf der Intensivstation des Krankenhauses von Amstetten liegt. Dort werde sie künstlich beatmet, einer Antibiotikabehandlung und einer Dialyse unterzogen.

Die Auswahl der Kinder, die in der oberen Wohnung leben durften, und derjenigen, die im Keller einsperrt wurden, dürfte davon abhängig gewesen sein, in welchem Gesundheitszustand sich die Kleinen befanden und ob sie «Schreikinder» waren. Das sagte der zuständige Chefinspektor Leopold Etz der Nachrichtenagentur APA.

Allerdings seien noch nicht alle Details bekannt. «In den drei bis vier Stunden der Einvernahme konnten wir nicht 24 Jahre Geschichte abfragen», sagte Etz.

(sf/ap/schj)