Schweiz
Die drei Vorlagen im Überblick
Am 1. Juni 2008 kommen drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Die Einbürgerungsinitiative, die Initiative gegen Behördenpropaganda und der neue Gesundheitsartikel.
- Ja-Tendenz für Einbürgerungsinitiative
- Ja-Tendenz zum Gesundheitsartikel
- Nein zur Initiative gegen Behördenpropaganda
- Ja-Tendenz für Einbürgerungs-Initiative
- 21.05.08: Umschwung bei der Einbürgerungsinitiative
- 21.05.08: Umschwung bei der Einbürgerungsinitiative
- 21.05.08: Kehrtwende beim Gesundheitsartikel
- 21.05.08: Initiative gegen Behördenpropaganda chancenlos
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2003 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Urnenabstimmungen in den Gemeinden über Einbürgerungsgesuche nicht zulässig sind. Die Richter argumentierten, dass jede Ablehnung einer Einbürgerung begründet werden muss, damit ein Gericht auf die Stichhaltigkeit dieser Begründung eingehen kann. Eine anonyme Abstimmung an der Urne könne dies aber nicht gewährleisten.
Die Einbürgerungsinitiative der SVP will nun Urnenabstimmungen über Einbürgerungen in den Gemeinden erlauben. Dazu soll in der Verfassung verankert werden, dass die Gemeinden in Zukunft selber und abschliessend über das Bürgerrecht in der Gemeinde und damit auch über das Schweizer Bürgerrecht entscheiden können.
Die Initiative stammt aus den Reihen der SVP Schweiz. Sie findet in den anderen bürgerlichen Parteien auf lokaler Ebene teilweise Unterstützung. Sie wird aber von FDP, CVP, SP und Grünen auf nationaler Ebene verworfen, ebenso wie von Regierung und Parlament.
Das Volksbegehren will die Informationstätigkeit von Bundesrat und Verwaltung im Vorfeld von eidgenössischen Volksabstimmungen auf ein Minimum beschränken. Zugelassen bliebe laut Initiativtext einzig eine einmalige, kurze Darstellung der jeweiligen Abstimmungsvorlagen durch die Departementsvorsteher sowie die Informationen im «Bundesbüchlein».
Die so genannte «Maulkorb-Initiative» stammt aus rechtsbürgerlichen Kreisen. Sie wird von der SVP unterstützt. Sonst lehnen sie alle grösseren Parteien ab, genauso wie Bundesrat und Parlament.
Der neue Artikel in der Bundesverfassung («Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» will die Qualität erstmals in der Verfassung festschreiben. Erstmals wird die Prämienverbilligung in der Verfassung festgeschrieben, was eine soziale Grundversorgung im Gesundheitsbereich garantieren soll.
Der neue Gesundheitsartikel ist als Gegenvorschlag zur SVP-Initiative «Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» entstanden. Das Begehren selber wurde von den Initianten zurückgezogen, so dass nun lediglich über die neue Verfassungsgrundlage abgestimmt wird.
Im Parlament unterstützten Mehrheiten von SVP, FDP und CVP die Vorlage, während die SP und Grüne sie bekämpften. Im Abstimmungskampf deutet sich eine recht breite Koalition aus opponierenden Gesundheitsorganisationen, Kantonen und Konsumenten-Interessen an.
(sf/schj)
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