Schweiz
Dignitas-Verbot in Zürich gefordert
Regierungsrat soll zu Postulat Stellung nehmen
EVP, CVP und SVP wollen gegen die Zürcher Sterbehilfeorganisation Dignitas vorgehen. Nun muss der Zürcher Regierungsrat innert vier Wochen Stellung nehmen. Der Kantonsrat hat das Postulat mit 79 Stimmen für dringlich erklärt.
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Die drei Parteien fordern ein Verbot der Aktivitäten der umstrittenen Zürcher Sterbehilfeorganisation. Die Volksseele sei am Brodeln. Der Erstickungstod mit Helium sei grausam, heisst es im Postulat.
Mitte März wurde bekannt, dass Dignitas Sterbewilligen mittels Helium zum Tode verhilft. Im Unterschied zum bis anhin verwendeten Medikament Natriumpentobarbital ist dafür kein ärztliches Rezept nötig. Dignitas ist auch immer wieder in den Schlagzeilen, weil sie Ausländer in den Tod begleitet («Sterbetourismus»).
«Da sich die Dignitas am Rande der Legalität bewegt, dürfen keine Sterbebegleitungen mehr durchgeführt werden», sagte CVP-Kantonsrat Jean-Philippe Pinto gegenüber «Schweiz aktuell». Die CVP forderte die Regierung auf, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und Dignitas strafrechtlich zu verfolgen. Mit dem Umgang von Helium werde die ärztliche Kontrolle umgangen. Der Ruf Zürichs auch im Ausland stehe auf dem Spiel.
Was Dignitas macht, sei ungeheuerlich, sagte ein EVP-Sprecher. Der Kanton Zürich dürfe nicht auf den Bund warten, sondern müsse selber schon einschreiten. Es gehe hier um die Bewahrung der Menschenwürde.
Die Justizdirektion solle endlich vorwärts machen mit einer gesetzlichen Regelung, forderte die EDU. Das Parlament sei nicht länger gewillt, die Machenschaften von Dignitas zu dulden. Mit dem Tod dürfe kein Geschäft gemacht werden, erklärte ein SVP-Sprecher.
Das Postulat sei nicht dringlich, sondern peinlich, begründete die SP ihre ablehnende Haltung. Der Text sei schludrig. Die SP sei mit Aktivitäten von Dignitas auch nicht einverstanden. Es brauche aber eine gesetzliche Grundlage für Sterbehilfe.
Das vorzeichnete Verbot sei nicht der richtige Weg, hielt die FDP fest. Dem Thema Sterbehilfe könne man nicht einfach mit Verboten begegnen. Zu einem selbstbestimmten Leben gehöre unter Umständen auch ein selbstbestimmtes Ende, aber dieses muss in Würde geschehen. Den Inhalt des Postulat unterstütze man nicht, nur die Dringlichkeit.
Die Grünen sprachen sich gegen die Dringlichkeit aus. Die Postulanten könnten von sich aus Strafanzeige einreichen. Die Grünliberalen unterstützten hingegen die Dringlichkeit, um die Diskussion schnell führen zu können.
(sda/hues)
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Vreni Schizzo
Verfasst am: 15.4.2008 0:54
Das hier darf nur Rutli lesen
Rutli wieso schreibst du immer für die kleine... mehr
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Rutli
Verfasst am: 14.4.2008 22:04
"sterben"
die kleine eidgenossin wurde nicht gefragt, ob... mehr
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hmm
Verfasst am: 14.4.2008 18:09
das problem wäre längst gelöst
- gesammtschweizerisch - wenn herr blocher das... mehr
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