Schweiz
Tschad soll auf PC-9-Kampfeinsätze verzichten
Calmy-Rey verlangt offizielle Zusage
An einem Empfang des tschadischen Aussenministers am Dienstag in Bern hat Bundesrätin Micheline Calmy-Rey von Tschad eine offizielle Zusage verlangt, dass die PC-9-Flugzeuge künftig nicht mehr für Kampfeinsätze eingesetzt wird.
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Das Flugzeug sei lediglich für die Pilotenausbildung bestimmt, teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit. Dies sei in der im Rahmen der Ausfuhrbewilligung vom 17. März 2006 abgegebenen Endverwendungserklärung geregelt.
Der Bundesrat hatte im Februar das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das EDA beauftragt, mögliche wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen den Tschad vorzuschlagen. Laut EDA-Sprecher Lars Knuchel liegen dem Bundesrat bisher noch keine Empfehlungen vor.
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) äusserte sich in einer Medienmitteilung erstaunt über die «Naivität des EDA». Es sei davon auszugehen, dass der Tschad den bewaffneten PC-9 auch künftig einsetzen werde.
Die Schweiz müsse erreichen, dass der Tschad die PC-9 sofort an die Pilatus-Werke zurückverkaufe. Auch dürften künftig keine Schweizer Waffen mehr in Bürgerkriegsländer geliefert werden.
Beim Gespräch vom Dienstag wurden weiter die bilateralen Beziehungen, die Entwicklungszusammenarbeit und die politische Situation in der Region besprochen. Die Schweiz wolle weiterhin im Bereich Entwicklung und humanitäre Hilfe mit dem Tschad zusammenarbeiten, heisst es.
Weiter begrüsst das EDA das Nichtangriffsabkommen, das der sudanesische Präsident Omar Hassan al-Bashir und der tschadische Präsident Idriss Déby unterzeichnet haben.
Schliesslich habe Calmy-Rey ihren Amtskollegen aufgefordert, alles zu unternehmen, damit der Sprecher der Oppositionsparteien wieder aufgefunden werde. Dieser verschwand während der Kämpfe um die Hauptstadt N'Djamena unter nicht geklärten Umständen.
«Die Schweiz erwartet von den tschadischen Behörden, dass die Vertreter der Opposition möglichst bald freigelassen werden», hiess es weiter. Falls ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet werde, müssten die Gefangenen gemäss den Bestimmungen des Völkerrechts behandelt werden.
(sda/hesa)
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