Schweiz
Juristisches Nachbeben zu Basler Erdstössen
Staatsanwaltschaft klagt gegen Geothermie-Chef
Nach den Erdbeben wegen des Geothermie-Projekts in Basel von 2006 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Sachbeschädigung sowie Verursachen einer Überschwemmung erhoben. Ermittlungen gegen die Trägerschaft des Projekts wurden dagegen eingestellt.
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Die Anklage richtet sich laut Staatsanwaltschaft gegen den für die technische Projektdurchführung verantwortlichen Geschäftsführer der Geothermal Explorers Ltd.
Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft hingegen die nach den Erdbeben ebenfalls aufgenommenen Ermittlungen wegen Schreckung der Bevölkerung. Zwar hätten die Erdstösse erhebliche Teile der Bevölkerung in Schrecken versetzt. Doch sei das nicht, wie vom Strafgesetz verlangt, durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr erfolgt.
Das Geothermie-Projekt im Basler Stadtteil Kleinhüningen hatte am 8. Dezember 2006 zu einem in weiten Teilen der Region spürbaren Erdbeben von der Stärke 3,4 geführt. Bis zum 21. März 2007 folgten vier weitere Erdstösse mit Stärken von 3,2 bis 2,9. Verursacht wurden sie durch das Einpressen von Wasser in eine fünf Kilometer tiefe Bohrung.
Neben knallartigen Geräuschen kam es an Gebäuden in der Region zu Rissen in Mauern und am Verputz. Bis Ende Januar 2008 haben die Geopower AG und deren Versicherung rund 2500 Schadenersatzbegehren entgegengenommen, wie die Staatsanwaltschaft festhält. Bisher seien Schäden von rund drei Millionen Franken anerkannt und vergütet worden.
Die Zukunft des Geothermie-Projekts ist offen: Nach den Beben waren die Bohrungen sogleich eingestellt worden, und 2008 soll erst eine von der Regierung angeordnete Risikoanalyse durchgeführt werden.
(sda/fref)
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Wolfgang Scheich
Verfasst am: 7.3.2008 0:27
sauberst-Energiequelle fördern
Dieses Geothermie-Projekt ist ein Riesenschritt... mehr
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