International
Schweiz für Verbot von Streumunition
Unterzeichnung von Erklärung in Neuseeland
Mit der Unterzeichnung einer Erklärung im neuseeländischen Wellington ist die geplante internationale Konvention zur Ächtung von Streumunition einen Schritt näher gerückt. Die Schweiz, die zahlreiche Vorschläge einbringen konnte, ist zufrieden.
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Dank der Konvention soll Streumunition verboten werden können, die Zivilisten «inakzeptables Leid» bringt. Sie werde «mit hoher Wahrscheinlichkeit» im Mai in Dublin fertiggestellt, sagte Neuseelands Verteidigungsminister Phil Goff nach dem Abschluss einer Vorbereitungskonferenz in Wellington.
82 der in Wellington vertretenen 103 Länder unterzeichneten die Erklärung. Darin wird bekräftigt, dass die Konvention «ein Verbot von Einsatz, Produktion, Weitergabe und Lagerhaltung von Streumunition enthalten soll».
Auch die Schweiz hat die Erklärung unterzeichnet. «Wir sind zufrieden mit dem Resultat der Konferenz, weil damit der Weg für eine hoffentlich erfolgreiche Schlusskonferenz in Dublin vorbereitet ist», sagte der Schweizer Delegationsleiter und Botschafter in Neuseeland, Beat Nobs.
Allerdings unterzeichnete die Schweiz die Erklärung in Wellington nur, weil ihre Vorschläge nebst Vorschlägen von weiteren rund 20 Ländern in einem Anhang aufgeführt wurden, wie Nobs erklärte. Der Entwurf des Haupttextes wäre sonst nicht akzeptabel gewesen.
Gemäss den Vorschlägen der Schweiz muss genau definiert werden, welche Streumunition verboten werden soll und mit welchen Übergangsfristen. Ausgenommen werden soll beispielsweise Munition, die auf ein Ziel in einem definierten Gebiet gerichtet und mit einem Selbstzerstörungsmechanismus versehen ist. Zudem soll die Hilfe für Verletzte weiter gefasst werden.
Eine Mehrheit der Staaten sei sich einig gewesen, dass zumindest die Streumunition mit Aufschlagzünder verboten werden müsse, zeigte sich ein Sprecher von Handicap International zufrieden. Dazu zähle auch die Schweizer Streumunition vom Typ M85.
Diese wurde im Sommer 2006 von Israel im Libanon eingesetzt und hatte laut UNO eine hohe Blindgängerrate. Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen lagern rund 200'000 dieser Streubombensysteme in Schweizer Zeughäusern.
Die Schweiz habe ihre Vorschläge aus zwei Gründen eingebracht, sagte Nobs weiter. Nebst eigenen Interessen sei es ein Grundprinzip der Schweizer Aussenpolitik, dass möglichst viele Länder hinter dem Abkommen stehen könnten.
Einige der grössten Produzenten und Verwender haben an den Bemühungen um ein Verbot bisher nicht teilgenommen: die USA, Russland, China, Israel, Indien und Pakistan.
Tausende Menschen werden jedes Jahr durch Streumunition getötet oder verletzt. Sie besteht aus hunderten kleiner Sprengkörper, die mit Granaten oder Bomben abgeschossen werden. Viele Blindgänger bleiben am Boden liegen und explodieren erst Jahre später.
(sda/bosy)
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