Schweiz
Glühbirne ab 2012 verboten
Bundesrat geht in Klima-Offensive
Massiv mehr erneuerbare Energien, 20 Prozent weniger Öl- und Gasverbrauch, Verbot der Glühbirne sowie ein Bonus-Malus-System bei der Autobesteuerung: Mit einem ambitionierten Massnahmenkatalog will der Bundesrat bei der Energiepolitik mit der EU mithalten.
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Bis 2020 will der Bundesrat den Ausstoss von Treibhausgasen um einen Fünftel senken; bis 2050 soll dieser sogar – gemessen am Stand von 1990 – um die Hälfte sinken. Dies gab Bundesrat Moritz Leuenberger bekannt.
Die angekündigten Massnahmen bedeuten im Schnitt eine jährliche Reduktion um 1,5 Prozent. Diese Ziele orientieren sich an der Klimapolitik der EU.
«Das Ziel der ganzen Übung kann man eigentlich in drei Punkte zusammenfassen. Zunächst geht es einmal darum, die Energieversorgung für unser Land langfristig zu sichern. Zweitens geht es darum, die Abhängigkeit von Erdöl abzubauen und drittens um den Beitrag zur Klimapolitik», sagte der Energie- und Umweltminister.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird das UVEK eine Revision des CO2-Gesetzes ausarbeiten. In der Vernehmlassung werden verschiedene Instrumente zur Diskussion gestellt: eine reine Lenkungsabgabe oder eine Abgabe mit Teilzweckbindung, womit ein Programm zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden könnte.
Für die Zeit bis 2012 soll der Klimarappen, die Abgabe auf Benzin- und Dieselölimporten von 1,5 Rappen pro Liter, neu geregelt werden.
In der Energiepolitik will der Bundesrat den Verbrauch von fossilen Energien um 20 Prozent senken, den Anteil an erneuerbaren Energien um 50 Prozent steigern und den Anstieg des Stromverbrauchs auf maximal 5 Prozent begrenzen. Er hat am Mittwoch die definitiven Aktionspläne des UVEK verabschiedet.
Das Massnahmenpaket kombiniert Anreizmassnahmen wie ein Bonus-Malus-System bei der Autobesteuerung und direkte Fördermassnahmen zur Sanierung von Gebäuden mit Vorschriften und Minimalstandards für den Energieverbrauch. So sollen beispielsweise die klassischen, umweltschädlichen Glühbirnen ab 2012 verboten werden.
Der Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz umfasst 15 Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Mobilität, Geräte, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Technologietransfer. Das UVEK wird bis Ende Jahr die dafür notwendigen Anpassungen des Energiegesetzes und der Energieverordnung vorbereiten.
Sieben Massnahmen sind zur Förderung der erneuerbaren Energien vorgesehen. Dabei geht es um die Wärmeproduktion für Gebäude, um die Produktion von Energie aus Biomasse sowie um die Förderung der Wasserkraft. Die nötigen Änderungen des Energiegesetzes und des Gewässerschutzgesetzes sind in Arbeit.
Der Bundesrat hatte vor einem Jahr den Wegweiser für eine neue Energie- und Klimapolitik gestellt. Seine Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien haben Priorität. Dazu kommen die Kernenergie und allenfalls als Übergangslösung Gaskraftwerke.
(ap/sda/sprm/bosl/meip)
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chriwy
Verfasst am: 22.2.2008 19:24
Nein, das ist kein Witz
Bitte lesen Sie den Beitrag noch einmal durch,... mehr
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Z.
Verfasst am: 22.2.2008 13:04
Kunstraub-Verbot
Ich fühle mich dadurch auch in meiner... mehr
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Domenico
Verfasst am: 22.2.2008 11:43
Die Glühbirne
hat sowieso ausgedient und es ist zu erwarten,... mehr
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