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Wer mit dem Feuer spielt...

Montag, 18. Februar 2008, 15:54 Uhr

Bundesgericht spricht Feuerlauf-Organisatorin frei

Wer an einem Feuerlaufseminar teilnimmt und sich dabei die Füsse verbrennt, ist selber schuld. Das Bundesgericht verweist auf die Selbstgefährdung und hat die Organisatorin eines Feuerlaufseminars vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freigesprochen.

Eine Frau läuft über glühende Kohlen.
In Sri Lanka laufen Gläubige an einem religiösen Fest über glühende Kohlen. (reuters/symbolbild)

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Eine Unihockey-Damenmannschaft hatte im August 2003 an einem Feuerlaufseminar teilgenommen. Nachmittags wurden die Teilnehmerinnen über die Risiken des Feuerlaufs, über ihre Eigenverantwortung und über den von ihnen unterzeichneten Haftungsausschluss aufgeklärt.

Gegen Abend entfachten sie das Feuer. Nach verschiedenen Vorbereitungsübungen gaben die Seminarleiterinnen das Feuer kurz vor Mitternacht frei. Bereits die erste Teilnehmerin, die über das rund vier Meter lange Glutbeet lief, zog sich Verbrennungen zweiten Grades an den Fusssohlen zu. Auch andere Feuerläuferinnen verbrannten sich die Füsse.

Die St. Galler Justiz hatte die beiden Organisatorinnen des Feuerlaufs wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer fünftägigen Gefängnisstrafe und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Zudem wurden sie verpflichtet, der schwer verletzten Feuerläuferin eine Genugtuung von 1000 Franken zu bezahlen. Eine der beiden Organisatorinnen akzeptierte diesen Schuldspruch nicht und rief das Bundesgericht an.

Die Lausanner Richter haben die Feuerlauf-Organisatorin nun von Schuld und Strafe freigesprochen. «Das Risiko, sich beim Lauf über das Glutbeet die Fusssohlen verbrennen zu können, war offensichtlich und ohne weiteres überschaubar», meint das Bundesgericht.

Und weil die Teilnehmerin des Feuerlaufs über die Risiken eingehend aufgeklärt worden war und sich freiwillig einer Selbstgefährdung aussetzte, könne die Organisatorin des Feuerlaufs nicht bestraft werden, zumal sich diese bei der Durchführung des Feuerlaufs Holzmischung und Feuertemperatur keinerlei Fehlverhalten habe zu Schulden kommen lassen.

(sda/ap/hues)