Schweiz
Ständeräte wollen Parteispenden fördern
Zuwendungen sollen bei den Steuern abgezogen werden
Zuwendungen an politische Parteien sollen bis zu 10'000 Franken bei den Steuern abgezogen werden dürfen. Bis Ende April läuft das Vernehmlassungsverfahren zu diesem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates.
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15 Kantone sehen heute im Gegensatz zum Bund die Möglichkeit vor, Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien zum Abzug zuzulassen. Sie sind verunsichert, weil das Bundesgericht dies am 7. Juni 2007 für bundesrechtswidrig erklärt hat. Mit Gesetzesänderungen will die SPK Klarheit schaffen.
Grundsätzlich sollen natürliche Personen sowohl beim Bund wie in Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge und Spenden an die Parteien als allgemeinen Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend machen können. Juristische Personen dürfen ihre Zuwendungen unter dem geschäftsmässig begründeten Aufwand aufführen.
Bei der direkten Bundessteuer schlägt die SPK eine Limite von 10'000 Franken vor. Die gleichzeitige Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stellt es den Kantonen frei, bis zu welchem Betrag die Beiträge und Zuwendungen bei der Berechnung der kantonalen und kommunalen Steuern abgezogen werden dürfen.
Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzüge nur ermöglichen, wenn die Parteispenden öffentlich deklariert werden. In diesem Fall soll der Maximalbetrag beim Bund auf 20'000 Franken erhöht werden. Die Minderheit möchte damit auf unbürokratische Weise einen Anreiz für die Offenlegung von Parteispenden schaffen.
Die SPK winkte mit 7 zu 4 Stimmen ab. Nach Ansicht der Mehrheit würde die Transparenzvorschrift kontraproduktiv wirken und viele potenzielle Spender abschrecken. Ein wichtiges Ziel der Vorlage sei es aber gerade, «einen Anreiz zu schaffen, dass Parteispenden überhaupt getätigt werden».
Mit der Gesetzesvorlage muss der Begriff der «politischen Partei» definiert werden. Die SPK setzt voraus, dass sich die Partei im Register gemäss dem Bundesgesetz über die politischen Rechte hat eintragen lassen, in einem Kantonsparlament vertreten ist oder bei den letzten Parlamentswahlen in einem Kanton mindestens 3 Prozent der Stimmen erreicht hat.
Über die Mindererträge für den Bund lässt sich laut SPK nichts aussagen. Hinweise gibt es aus vereinzelten Kantonen. Im Kanton Bern beispielsweise machen rund 9 Prozent den Abzug von maximal 5000 Franken geltend. Dies kostet Kanton und Gemeinden zusammen etwa 900'000 Franken oder 0,02 Prozent des Einkommenssteuerertrags.
Die Vorlage wurde von der Kommission mit 8 zu 3 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Sie geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Maximilian Reimann (SVP/AG). Mit dem Initianten ist die SPK der Meinung, dass die wichtige Rolle der Parteien für die Demokratie auch im Steuerrecht gewürdigt werden sollte.
Wie die SPK in Erinnerung ruft, hält Artikel 137 der Bundesverfassung ausdrücklich fest, dass die Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes mitwirken. Demgegenüber stellte sich das Bundesgericht auf den Standpunkt, die Parteien verfolgten keine öffentlichen Zwecke, sondern nur die Interessen ihrer Mitglieder.
(sda)
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