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Chronologie der Mehrwersteuer-Reform

Donnerstag, 17. Januar 2008, 17:14 Uhr

Die Mehrwertsteuer wurde vor 15 Jahren an der Urne angenommen. Seither wurde sie zwei mal erhöht; verschiedene Sondersätze und Ausnahmeregelungen wurden eingeführt.

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Die wichtigsten Etappen:

28. Nov. 1993: Die Mehrwertsteuer (MWST) wird im vierten Anlauf an der Urne mit 66,7 Prozent Ja angenommen. Die «europakompatible» Steuer löst die 1940 eingeführte Warenumsatzsteuer (WUST) ab.

Anfang 1995: Die MWST tritt in Kraft. Der Steuersatz liegt bei 6,5 Prozent, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bei 2 Prozent.

Märzsession 1996: Das Eidg. Parlament billigt der Hotellerie einen MWST-Sondersatz von 3 Prozent zu. Er gilt ab Oktober 1996.

März 1998: Die Eidg. Räte genehmigen erstmals ein zusätzliches MWST-«Demographieprozent» zu Gunsten der AHV/IV. Der Normal-Steuersatz steigt 1998 auf 7,5 Prozent, der reduzierte Satz auf 2,3 und der Hotellerie-Satz auf 3,5 Prozent.

29. Nov. 1998: Volk und Stände billigen an der Urne die Vorlage zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (Finöv), die einen MWSt-Zuschlag von 0,1 Prozent zur Finanzierung der Bahn-Grossprojekte vorsieht. Seither liegt der MWSt-Normalsatz bei 7,6 Prozent, der Hotellerie-Satz bei 3,6 und der reduzierte bei 2,4 Prozent.

16. Mai 2004: Eine weitere MWSt-Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte zu Gunsten der Sozialwerke wird an der Urne mit 68,6 Prozent NeinStimmen abgelehnt.

21. Jan. 2005: Bundesrat Hans-Rudolf Merz stellt seine Pläne zur Reform des Steuersystems vor. Eine Option ist die Mehrwertsteuer mit Einheitssatz.

29. Okt. 2006: Merz schlägt für die Totalrevision der Mehrwertsteuer einen Einheitssatz von 6 Prozent und die Abschaffung vieler Ausnahmeregelungen vor.

15. Feb. 2007: Der Bundesrat schickt die Vorschläge zur Vereinfachung der MWST in die Vernehmlassung. Verschiedene Varianten sehen MWST-Sätze zwischen 6 und 7,6 Prozent vor. Die Vereinfachung ist unbestritten, die Vorschläge werden aber sehr kontrovers beurteilt.

17. Jan. 2008: Der Bundesrat stellt seine Botschaft zur MWST-Reform vor - mit einem Einheitssatz von 6,1 Prozent. Möglichst viele Ausnahmen sollen abgeschafft werden.

Ein Einheitssatz von 6,1 Prozent wäre im europäischen Vergleich noch recht tief. Bei den EU-Ländern liegt er zwischen 15 und 25 Przent. Deutschland erhebt 19 Prozent, Frankreich 19,6 Prozent, Italien und Österreich 20 Prozent, Dänemark 25 Prozent. Die Länder kennen aber zahlreiche Ausnahmen - bis hin zur Steuerbefreiung bestimmter Güter und Dienstleistungen.

(sda/stom)