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Bundesrat will Mehrwertsteuer-Einheitssatz

Donnerstag, 17. Januar 2008, 11:39 Uhr, Aktualisiert 18.01.2008, 0:37 Uhr

6,1 Prozent statt die heutigen drei Sätze

Der Bundesrat will bei der Mehrwertsteuer (MWST) einen Einheitssatz von 6,1 Prozent einführen und möglichst viele Ausnahmen - namentlich auch für das Gesundheitswesen - abschaffen. Eine Totalrevision vereinfacht das System in über 50 Punkten.

Hans-Rudolf Merz.
Bundesrat Merz soll eine Reformbotschaft ausarbeiten. (reuters)

Diese MWST-Reform soll dem Parlament im Sommer mit einer einzigen Botschaft, aber in zwei von einander unabhängigen Teilen vorgelegt werden: Der erste Teil umfasst das vollständig überarbeitete Gesetz, der zweite den Einheitssatz und die Abschaffung der Ausnahmen.

Der Bundesrat hat die Weichen am Mittwoch gestellt und Bundesrat Hans-Rudolf Merz mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Nach kontroversem Echo in der Vernehmlassung entschied er sich dabei für die vom Finanzminister von Anbeginn weg favorisierte radikale Variante, wie mitgeteilt wurde.

Der Einheitssatz von 6,1 Prozent soll die heutigen drei Sätze (7,6 Prozent normal, 3,6 Prozent Hotellerie, 2,4 Prozent Güter des täglichen Bedarfs) ersetzen. Nicht weiter verfolgt wird die in der Konsultation ebenfalls zur Diskussion gestellte Variante mit zwei Sätzen.

Um die heutigen Abgrenzungsprobleme zu beseitigen, will der Bundesrat sodann die meisten der 25 MWST-Ausnahmen aufheben. Gegen starken Widerstand beschloss er dies auch für den Gesundheits- und dem Sozialbereich. Für gemeinnützige Institutionen wie die Sportvereine soll die Umsatzgrenze für die Steuerpflicht erhöht werden.

Die Unterstellung von knapp 23'000 Unternehmen des Gesundheitswesens führt zu einem einmaligen Teuerungsschub von 2,5 Prozent bei den Krankenkassenprämien. Um die Mehrbelastung der 40 Prozent schwächsten Haushalte mit der Prämienverbilligung zu kompensieren, wurde der Einheitssatz statt auf 6,0 auf 6,1 Prozent fixiert.

Für den Bund ist die Reform praktisch haushaltsneutral. Weil mit der Neuunterstellung von rund 30'000 Unternehmen nachträgliche Ansprüche auf Vorsteuerabzug entstehen, muss der Bundeshaushalt allerdings einmalig 1,7 Milliarden bezahlen. Laut Bundesrat wird der langfristige Wachstumseffekt von 0,3 bis 0,8 Prozent des BIP dies ausgleichen.

Den rund 312'000 steuerpflichtigen Unternehmen soll die Reform massive Kostensenkungen bringen. Die Entlastung wird auf 20 bis 30 Prozent geschätzt. Dazu trägt insbesondere auch der weniger umstrittene erste Teil der Reform mit einer Vielzahl von Vereinfachungen und administrativen Erleichterungen bei.

(sda/bers)

Kommentare aktiv...

costella

Verfasst am: 20.1.2008 16:12

bundesrat will 6.1 prozent....

wir wollen nicht!!!!. es kann doch nicht sein... mehr

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Jugendlich Nicht Politik Fan

Verfasst am: 18.1.2008 16:58

Politik haben keine Ahnung

Ich finde den Vorschlag von Herr Bundesrat Merz... mehr

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mk

Verfasst am: 18.1.2008 13:35

Kalkül?

Vielleicht ist es einfach nur politisches... mehr

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