Schweiz
Gaskraftwerke müssen CO2 kompensieren
Bundesrat verabschiedet Verordnung
Allfällig künftig gebaute Gaskombikraftwerke sollen ihre CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen. Dies legt der Bundesrat in einer Verordnung fest.
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Die Eidgenössischen Räte hatten im März 2007 beschlossen, dass künftig gebaute Gaskombikraftwerke nicht der CO2-Abgabe unterliegen werden. Die Gaskraftwerke müssen jedoch bis Ende 2012 die durch sie verursachten CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren.
Die jetzt vom Bundesrat verabschiedete Verordnung präzisiert, dass mindestens 70 Prozent der CO2-Emissionen durch Projekte im Inland kompensiert werden müssen. Die verbleibenden 30 Prozent der jährlich entstehenden CO2-Emissionen dürfen die Gaskombikraftwerke durch Emissionsminderungsprojekte im Ausland kompensieren.
Sollte der Bundesrat feststellen, dass die Landesversorgung mit Strom ohne den Betrieb von Gaskombikraftwerken gefährdet ist, kann er den durch Klimaschutzprojekte im Ausland kompensierten Anteil auf 50 Prozent der gesamten CO2-Emissionen anheben. Die Kriterien zur Schätzung einer allfälligen Stromversorgungslücke werden 2008 erarbeitet.
Der Bundesbeschluss vom März sowie die Verordnung treten am 15. Januar 2008 in Kraft und sind bis Ende 2008 befristet. Am 1. Januar 2009 soll der Bundesbeschluss durch eine Rechtsnorm im CO2-Gesetz abgelöst werden. Eine entsprechende Motion des Ständerats wurde von den Räten im Herbst 2007 überwiesen.
Die Strombranche hat den Bau von maximal fünf Gaskombikraftwerken bis 2035 ins Auge gefasst.
(sda)
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