Schweiz
Anzeigen wegen Luzerner Massenverhaftung
Vorgehen der Polizei hat juristisches Nachspiel
Die Massenverhaftung vom 1. Dezember in Luzern hat ein juristisches Nachspiel. Betroffene werden Aufsichtsbeschwerden gegen Angehörige von Polizei und Zivilschutz einreichen. Weitere Rechtsmittel werden noch geprüft.
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Die Beschwerden richten sich gegen namentlich meist unbekannte Angehörige der Polizeikorps von Stadt und Kanton Luzern sowie einer beteiligten Zivilschutzeinheit.
Andreas Gschwend, der als Mitglied eines Teams die Betroffenen juristisch berät, bestätigte einen entsprechenden Bericht im «SonntagsBlick». Laut Gschwend betreffen die Beschwerden das Vorgehen bei der Festnahme der 245 Demonstranten und bei deren Unterbringung in der Haftstelle im Sonnenbergtunnel.
Damit befassen müssen sich die Sicherheitsdirektorinnen von Stadt und Kanton Luzern, Ursula Stämmer und Yvonne Schärli. Zudem wird laut Gschwend eine Beschwerde wegen Verletzung der verfassungsmässigen Grundrechte geprüft.
Auch eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch werde diskutiert, wie sie der Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin angeregt hatte.
Riklin hatte es als unnötiges Demütigungsritual bezeichnet, dass sich festgenommene Demonstrantinnen und Demonstranten vor der Polizei nackt ausziehen mussten. Eine Strafanzeige würde der Justiz Gelegenheit geben, diese Praxis zu beurteilen.
Die Polizei hatte am Vorabend der Gruppenauslosung zur EURO 2008 in Luzern eine zwar nicht bewilligte, aber friedliche Demonstration für mehr kulturellen Freiraum aufgelöst. Von den rund 800 Teilnehmenden nahm die Polizei 245 Personen fest.
(sda/wenn)
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Peter
Verfasst am: 10.12.2007 15:08
Machtdemo am falschen Objekt
Jedes Wochenende Zusammenstösse durch... mehr
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netix
Verfasst am: 10.12.2007 1:29
Endlich greift mal jemand durch!
Die Demo war unbewilligt, den Organisatoren der... mehr
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Reto Trachsel
Verfasst am: 9.12.2007 20:21
Passt ja bestens...
Wenn ich in letzter Zeit die Zeitungsartikel aus... mehr
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