Schweiz
Keine Bundesaufsicht über Sterbehilfe
Regierung will kein Gütesiegel schaffen
Der Bundesrat lässt sich durch die jüngsten Diskussionen um die Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Exit nicht beirren. Er ist weiterhin gegen eine Bundesaufsicht über Sterbehilfe und Sterbetourismus.
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In seiner abschlägigen Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP/LU) sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Er bleibt bei seiner Argumentation, die den Ständerat nicht überzeugt und zu einer ähnlichen Motion bewogen hatte.
Nach Meinung von Hunkeler-Glanzmann reizt vor allem Dignitas im Moment die Rechtslage der Kantone zu sehr aus und strapaziert mit dem «Spiessrutenlaufen» der Sterbewilligen die Öffentlichkeit. So entstehe der Eindruck, dass diese Suizidhilfe zu einem «unwürdigen Business» ausgeartet sei.
Der Bundesrat räumt ein, dass die Schweiz im Vergleich zum umliegenden Ausland eine liberale Regelung der Suizidhilfe kennt. Die uneigennützige Suizidhilfe ist nicht strafbar. Dies habe massgeblich zur Entstehung der Suizidhilfeorganisationen und des so genannten Sterbetourismus in die Schweiz beigetragen.
Nach Meinung des Bundesrates können die von einer Aufsichtsgesetzgebung zu verfolgenden Ziele, nämlich die Verhinderung und Aufdeckung von Missbräuchen, bereits durch die konsequente Nutzung der bestehenden gesetzlichen Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten erreicht werden.
Der Bundesrat rät zudem auch deshalb von einer Bewilligungs- und Aufsichtsregelung ab, weil den Suizidhilfeorganisationen dadurch eine Art staatliches Gütesiegel ausgestellt würde, was - entgegen der Annahme der Motionärin - die Praxis der Suizidhilfe und damit auch den Sterbetourismus erst recht fördern würde.
(sda/wenn)
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