Schweiz
Kantone wollen Hooligan-Gesetz übernehmen
Massnahmen sollen über 2009 in Kraft bleiben
Die bis Ende 2009 befristeten Bestimmungen des Bundes gegen Hooligans wollen die Kantone übernehmen. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat ein entsprechendes Konkordat genehmigt.
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Dies teilte die KKJPD im Anschluss an ihre Herbsttagung in St. Gallen am Freitag mit. Sofern die Kantone dem Konkordat rechtzeitig zustimmten, könnten die Anti-Hooligan-Bestimmungen nach dem 31. Dezember 2009 nahtlos und unbefristet weitergeführt werden, heisst es.
Die vom Bundesrat für den Fall eines Scheiterns der Konkordatslösung vorbereitete Verfassungsänderung müsse deshalb nicht weiterverfolgt werden. Die KKJPD stimmte auch einer Überführung der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus in eine feste Institution zu.
Im Hinblick auf die EURO 2008 und die Eishockey-WM im Jahr 2009 hatte das eidgenössische Parlament auf Anfang 2007 ein Hooligan-Gesetz in Kraft gesetzt. Als härteste Massnahme gilt dabei eine bis zu 24 Stunden dauernde Polizeihaft für Personen ab 15 Jahren.
Weiter sind ein Rayonverbot und eine Meldepflicht für Randalierer vorgesehen. Weil das Parlament Fragezeichen hinter die Verfassungskonformität dieser Massnahmen setzte, wurden sie bis Ende 2009 befristet.
(ap/sda/kons)
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