Schweiz
Die Instrumente der NFA
Finanzielle Mittel von ressourcenstarken Kantonen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen(NFA) basiert im Wesentlichen auf fünf Instrumenten. Zwei davon betreffen den Finanzausgleich, drei die Aufgabenteilung.
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Zum Verringern des Gefälles zwischen den Kantonen stehen im Finanzausgleich zwei Instrumente zur Verfügung. Mit dem Ressourcenausgleich erhalten die ressourcenschwachen Kantone vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen finanzielle Mittel.
Im Jahr 2008 zahlen die ressourcenstarken Kantone 1,26 Milliarden Franken und der Bund 1,8 Milliarden Franken in den Ressourcenausgleich. Die eidgenössischen Räte werden alle vier Jahre die Höhe der Beiträge von Bund und Kantonen festlegen.
Mit dem Lastenausgleich will der Bund unverschuldete und unbeeinflussbare Strukturlasten von Gebirgs- und Zentrumskantonen abgelten. Im kommenden Jahr zahlt er in den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich je 341 Millionen Franken ein. Auch hier legt das Parlament die Beiträge alle vier Jahre fest.
Die Reorganisation der Aufgabenverteilung stützt auf drei Instrumente. Die Aufgabenentflechtung weist dem Bund in sieben Bereichen Aufgaben zu, die bis zur Einführung der NFA gemeinsam von Bund und Kantonen vollzogen wurden. Für diese ist er nun alleine verantwortlich und finanziert sie allein.
Zehn Aufgaben werden vollständig in die Verantwortung der Kantone übertragen. Als Grundsatz der Aufgabenzuweisung dient das Subsidiaritätsprinzip, wonach der Bund nur diejenigen Aufgaben übernehmen soll, die die Kantone nicht aus eigener Kraft erfüllen können.
Bei den weiterhin gemeinsam wahrgenommenen 16 Verbundaufgaben soll die Zusammenarbeit verbessert werden. Die strategische Führung liegt beim Bund, während die Kantone die operative Verantwortung übernehmen. Die interkantonale Zusammenarbeit in neun Aufgabenbereichen wird auf klare verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen gestellt.
(ap/widb)
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