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Weg frei für Rehabilitierung von Anna Göldi

Mittwoch, 7. November 2007, 16:49 Uhr

Glarner Landrat überweist Motion

Die «letzte Hexe», Anna Göldi, kann rehabilitiert werden: Der Glarner Landrat hat mit 37 zu 29 Stimmen eine entsprechende Motion an den Regierungsrat überwiesen. Einzig die SVP stellte sich gegen den Antrag.

Nachbau der Gefängniskammer von Anna Göldi im Anna Göldi Museum in Mollis (GL).
Die Gefängniskammer von Anna Göldin im Museum von Mollis (GL). (keystone)

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Damit ist der Weg frei für die offizielle Rehabilitierung von Anna Göldi. Der Glarner Regierungsrat hatte dem Parlament Anfang September zwar beantragt, die Motion abzulehnen, jedoch die Verurteilung Göldis als Fehlurteil bezeichnet.

Die Regierung schlug damals vor, stattdessen eine wissenschaftliche Arbeit über den Fall erstellen zu lassen. Der Landrat lehnte diesen Antrag nun ab.

Die Motion zur Rehabilitierung eingebracht hatte Ständerat und Landrat Fritz Schiesser (FDP). Er könne die «Kehrtwendung» der Regierung nicht verstehen, sagte er während der Debatte. Eine Rehabilitierung Göldis wäre laut Schiesser ein Eingeständnis gewesen, dass die Frau zu unrecht verurteilt worden ist.

Wolle das Parlament nicht als rechthaberisch und uneinsichtig dastehen, könne es sich nicht gegen die Rehabilitierung stellen, erklärte Christoph Zürrer (SP). Eine historische Aufarbeitung der Akte «Anna Göldi» sei dagegen nicht notwendig, denn die Fakten seien bekannt.

Einzig die SVP-Fraktion sprach sich gegen die Überweisung der Motion aus. Wie ihr Sprecher Ernst Disch betonte, wolle man damit aber keineswegs das Fehlurteil von damals beschönigen. Ein Schlussstrich unter den Fall Anna Göldi bedeute auch die Rehabilitierung nicht, betonte Landammann Röbi Marti (SVP). Das Urteil bleibe ein Schandfleck der Glarner Geschichte.

Anna Göldi war nach einem bereits damals höchst umstrittenen Prozess am 13. Juni 1782 in Glarus geköpft worden. Sie war europaweit die letzte Frau, die als Hexe hingerichtet worden war.

(sda/schj)