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Suva muss Asbest-Akten herausgeben

Freitag, 2. November 2007, 22:13 Uhr, Aktualisiert 03.11.2007, 14:27 Uhr

EJPD ordnet Übergabe an Italien an

Die Suva muss die Akten über Arbeiter herausgeben, die in Schweizer Eternit-Fabriken Asbest ausgesetzt waren. Dies hat das EJPD entschieden. Dort ist die Suva, die die Akten trotz Bundesgerichtsentscheid nicht herausgeben wollte, abgeblitzt.

Ein Mann mit einer Armbanduhr hält einen Aktenkoffer an einerm Finger. Unter dem Arm hat er einen Haufen Akten eingeklemmt.
Die Suva muss ihre Asbest-Dossier dem italienischen Staatsanwalt übergeben. (keystone)

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Die Dokumente angefordert hatte der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guarinello bereits 2004 per Rechtshilfe. Im vergangenen November entschied das Bundesgericht, die Suva müsse diese herausgeben. Die Suva hatte danach beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beantragt, die Rechtshilfe zu verweigern.

Ansonsten könnten «wesentliche Interessen der Schweiz verletzt werden», weil die Suva bei der Aufsicht über die Arbeitssicherheit hoheitliche Aufgaben wahrnehme, hatte die Suva argumentiert. Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz, bestätigte einen entsprechenden Bericht des «Tages-Anzeigers» vom Freitag.

Am 2. Oktober wies das EJPD den Suva-Antrag ab, mit der Begründung, dass der italienische Staatsanwalt «eine allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Tod von italienischen Mitarbeitern der Eternit-Werke in Niederurnen (GL) und Payerne (VD) zu klären beabsichtigt und nicht in Schweizer Aufsichtskompetenzen eingreifen will».

Mit der Verweigerung der Rechtshilfe wäre zudem der falsche Eindruck entstanden, die Schweiz habe in Sachen Eternit etwas zu verbergen, schreibt das EJPD.

Die Suva hat nach Angaben ihres Sprechers Erich Wiederkehr den EJPD-Entscheid akzeptiert. Sie verzichtet auf einen Weiterzug an den Bundesrat.

Wiederkehr sagte mit dem Entscheid seien auch die heiklen datenschutzrechtlichen Fragen geklärt, die sich der Suva bei der Herausgabe medizinischer Unterlagen stellten.

Diese unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Sonst könnten die Dossiers nur auf Verlangen der Betroffenen selbst oder nach deren Tod auf Verlangen der Angehörigen herausgegeben werden, sagte der Suva-Sprecher.

Bei den umstrittenen Akten handelt es sich um Listen mit Personendaten inklusive Diagnose zu sämtlichen 196 Mitarbeitern - die meisten Schweizer - der Eternit-Werke in Niederurnen und Payerne, für die die SUVA wegen Asbest ein Berufskrankheitsdossier eröffnet hat.

Über 60 von ihnen erkrankten oder starben tatsächlich an einer asbestbedingten Krankheit. Ferner geht es um Unterlagen zur Arbeitsumgebung in den Eternit-Werken. Gemäss Galli wird das EJPD die Akten nach Verstreichen der Beschwerdefrist von 30 Tagen an Italien übermitteln.

Der Staatsanwalt ermittelt seit Jahren gegen Verantwortliche der Eternit, darunter der Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny. Dabei geht es um den Verdacht, diese hätten absichtlich Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der Arbeiter vor Asbest unterlassen.

Im August hatte der Turiner Staatsanwalt Guarinello die Untersuchung zu 2969 Asbest-Fällen in italienischen Eternit-Fabriken abgeschlossen. Im kommenden Frühjahr soll der Prozess beginnen. Die Untersuchung zu den Arbeitern aus der Schweiz konnte dagegen wegen den fehlenden Unterlagen bisher nicht abgeschlossen werden.

(sda/godc)