Schweiz
Kein Verbot des Sterbetourismus
Zürich fordert aber Richtlinien für Organisationen
Der Zürcher Kantonsrat hat sich nach einer emotionalen Debatte ganz knapp gegen ein Verbot des Sterbetourismus aus dem Ausland ausgesprochen. Gefordert werden hingegen Richtlinien für die Sterbebegleitung.
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Die EVP forderte in einem Postulat, den Sterbetourismus aus dem Ausland zu verbieten. Die Situation habe sich in letzter Zeit immer mehr zugespitzt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte der Gerhard Fischer, EVP-Kantonsrat laut «Schweiz aktuell». «Ich als Bauer muss einen Kurs besuchen, damit ich einem Kälblein eine Spritze geben darf. Aber ein Mensch ins Jenseits zu befördern», dazu brauche es nichts.
Zusammen mit der SVP und der EDU sprach sich die Partei gegen jegliche Form von Sterbehilfe aus. Mit 82 Nein- und 80 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen fiel das Ergebnis äusserst knapp aus.
SP, Grüne und FDP betonten ihrerseits das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben. Das Postulat sei «populistischer Quatsch», sagte SP-Sprecherin Barbara Bussmann. Es sei nicht möglich, ein Verbot nur für ausländische Personen zu erlassen. Das sei einfach nicht praktikabel, zitiert «Schweiz aktuell» die SP-Vertreterin.
Die FDP betonte, zum selbstbestimmten Leben gehöre auch ein würdiges Sterben. Die Sterbehilfeorganisation Exit behandle das Thema seit Jahrzehnten würdevoll, sagte der FDP-Sprecher.
Ein zweites Postulat der SP forderte eine Bewilligungspflicht und die Qualitätssicherung für die Freitodbegleitung. In diesem Punkt herrschte mehr Einigkeit. «Wir brauchen kein Verbot, sondern eine Garantie für Qualitätsstandards», sagte etwa die SP-Sprecherin.
In den Augen der EVP schieben Bund und Kanton «die heisse Kartoffel» Sterbehilfe hin und her. Bundesbern zeige einmal mehr, dass es nicht gewillt sei, in Sachen Sterbehilfe etwas zu unternehmen. Die Tätigkeit von Dignitas und die Untätigkeit von Justizminister Christoph Blocher zwängen gemäss einem SP-Sprecher den Kanton zum Handeln.
Nach den Worten einer CVP-Vertreterin muss jetzt ein striktes und kluges Regelwerk mit würdigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Staat sei nun gefordert, hiess es von Seiten der Grünliberalen. Mit 94 zu 56 Stimmen wurde der Vorstoss überwiesen. Die EVP enthielt sich der Stimme.
Justizdirektor Markus Notter (SP) war zur Entgegennahme beider Vorstösse bereit. Die Freiheit jedes Einzelnen, Suizid zu begehen, müsse unangetastet bleiben, sagte er. Die Sterbehilfeorganisationen leisteten gute Arbeit; es bestehe aber auch Missbrauchspotenzial. Notter ist der Ansicht, es mache keinen Sinn ein kantonales Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen.
Da der Bund bisher aber nicht tätig wurde, wollte der Kanton Zürich im Sinne einer Zwischenlösung die Sterbehilfeorganisationen zu Standesregeln verpflichten. Bemühungen in diese Richtung scheiterten bisher. Die Verhandlungen mit Dignitas und Exit seien erfolglos geblieben. «Wir werden aber noch in diesem Jahr weitere Gespräche führen», sagte der Justizdirektor.
Dignitas hatte am Wochenende mitgeteilt, dass sie die Vorschläge der Justizdirektion ablehne. Es gehe dem Kanton nur darum, Suizidhilfe für Menschen aus dem Ausland zu unterbinden.
(sda/halp)
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