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Derzeit sei man daran, eine entsprechende Anzeige auszuarbeiten, sagte eine Polizeisprecherin. Geprüft werde auch, ob noch weitere Rechtsnormen verletzt worden seien.
Keine Einzelpersonen
Die Anzeige richtet sich gegen die Veranstalter der unbewilligten SVP-Gegenkundgebung, also gegen die Verantwortlichen des Komitees «Schwarzes Schaf», und nicht gegen Einzelpersonen, wie beispielsweise jene, die auf dem Bundesplatz die Infrastruktur des Wahlanlasses der SVP zerstörten.
Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen gingen bisher über ein Dutzend Anzeigen ein, darunter auch eine des Bundesamtes für Bauten und Logistik. An Bundesbauten waren Schäden von rund 16'000 Franken entstanden. Die Polizei rechnet insgesamt mit Sachschäden von über 200'000 Franken.
Strassenschlacht in Bern
Am 6. Oktober kam es in der Berner Altstadt zu Ausschreitungen, nachdem die SVP ihre Anhängerschaft zu einem Wahlfest geladen hatte. Das Komitee «Schwarzes Schaf» lud zu einer unbewilligten Gegenkundgebung ein.
An deren Rande kam es zunächst zu Scharmützeln, später zogen rund 500 Linksautonome durch die Innenstadt und lieferten sich eine Strassenschlacht mit der Polizei.
(sda/wenn)
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