Schweiz
Polizei will Randalierern an den Kragen
Forderung nach Ausweitung des Hooligangesetzes
Die Polizei soll mehr Handhabe gegen Randalierer bekommen. Der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Beat Hensler, schlägt vor, das Hooligangesetz auf Personen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen.
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«Wir kennen die Leute ja», sagte Hensler zu einem Bericht des «SonntagsBlicks». «Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen.» Hensler will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken.
Um das Hooligangesetz - als Teil des Bundesgesetzes zur inneren Sicherheit (BWIS) - auszuweiten, bräuchte es allerdings einen Beschluss von National- und Ständerat.
Mit dem Hooligangesetz kann bekannten Hooligans verboten werden, bestimmte Sportanlässe zu besuchen oder sich auch nur in die Nähe der Veranstaltung aufzuhalten. Neben dem Rayonverbot, sieht das Gesetz weiter die Möglichkeit einer Meldepflicht oder sogar einer Präventivhaft vor.
Weiter werden Hooligans in einer zentralen Datenbank registriert. Ausländischen Hooligans kann die Einreise in die Schweiz verwehrt werden.
(sda/bers)
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