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Polizei will Randalierern an den Kragen

Sonntag, 14. Oktober 2007, 13:39 Uhr, Aktualisiert 15.10.2007, 9:52 Uhr

Forderung nach Ausweitung des Hooligangesetzes

Die Polizei soll mehr Handhabe gegen Randalierer bekommen. Der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Beat Hensler, schlägt vor, das Hooligangesetz auf Personen auszuweiten, die an unbewilligten Demonstrationen teilnehmen wollen.

Zwei Randalierer von hinten, wie sie mit Dingen um sich werfen. Im Vordergrund einen umgeworfenen Abfalleimer.
Die Polizei fordert Härte: Chaoten sollen künftig wie Hooligans behandelt werden können. (keystone)

«Wir kennen die Leute ja», sagte Hensler zu einem Bericht des «SonntagsBlicks». «Mit dem Hooligangesetz könnten wir präventiv gegen die Randalierer vorgehen.» Hensler will in den nächsten Tagen einen Brief an die Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren schicken.

Um das Hooligangesetz - als Teil des Bundesgesetzes zur inneren Sicherheit (BWIS) - auszuweiten, bräuchte es allerdings einen Beschluss von National- und Ständerat.

Mit dem Hooligangesetz kann bekannten Hooligans verboten werden, bestimmte Sportanlässe zu besuchen oder sich auch nur in die Nähe der Veranstaltung aufzuhalten. Neben dem Rayonverbot, sieht das Gesetz weiter die Möglichkeit einer Meldepflicht oder sogar einer Präventivhaft vor.

Weiter werden Hooligans in einer zentralen Datenbank registriert. Ausländischen Hooligans kann die Einreise in die Schweiz verwehrt werden.

(sda/bers)