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Strafuntersuchung nach Jungfraudrama

Donnerstag, 4. Oktober 2007, 14:37 Uhr, Aktualisiert 23:15 Uhr

Zwei Bergführer der fahrlässigen Tötung verdächtigt

Nach dem Bergdrama an der Jungfrau hat die Militärjustiz ein Strafverfahren gegen die zwei Bergführer eingeleitet. Sie werden der mehrfachen fahrlässigen Tötung verdächtigt. Sechs Soldaten starben durch eine Lawine, die sie wohl selber ausgelöst hatten.

Lawinenniedergang an der Jungfrau
Beim Lawinenniedergang an der Jungfrau am 12. Juli starben sechs Personen. (keystone)

Der militärische Untersuchungsrichter Christoph Huber orientierte über das Verfahren und das Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF). Darin liefern die Experten Erkenntnisse für die Untersuchung des Bergunfalls vom 12. Juli, bei dem sechs Soldaten den Tod fanden.

Die Lawinengefahr am Unfalltag schätzen die Experten als «erheblich» ein. Das 45 Grad steile Unfallgebiet sei «aus lawinentechnischer Sicht ein Extremhang».

Ausser der Lawine gebe es keine andere sinnvolle Erklärung der Unfallursache, sagte Rhyner. Vom Tisch zu sein scheint damit die Theorie eines Fehltritts. Die Armee hatte dieses Szenario mit Verweis auf den Präsidenten des Schweizerischen Bergführerführerverbands, Georg Flepp, ins Spiel gebracht.

Eine Ausdehnung der Strafuntersuchung auf Vorgesetzte der Bergführer oder weitere Personen schliesse er «explizit nicht aus», sagte Huber. Dazu gehöre neben anderen auch Schulkommandant Franz Nager. Nach Abschluss der Voruntersuchung wird der zuständige Ankläger der Militärjustiz entscheiden, ob es zu einer Anklage und damit einem Gerichtsverfahren kommt.

Schon am Vortag des Jungfrau-Unglücks löste eine Gruppe Soldaten am Mönch ein Schneebrett aus. Zur Frage, ob die Armeeangehörigen vor der Jungfrau-Tour gewarnt wurden, gibt es laut Militärjustiz «unterschiedliche Aussagen».

Die Frage, ob zivile Bergführer die Truppe am Vorabend gewarnt hätten, sei «nicht kriegsentscheidend», sagte Untersuchungsrichter Huber. Wichtiger sei die Frage, wie die Verantwortlichen die Tour am Tag des Unglücks beurteilt hätten.

Es gebe «nicht den geringsten Hinweis» darauf, dass jemand die Jungfrau-Tour nicht mitgemacht hat, «weil er sie als zu riskant befand», sagte Militärjustiz-Sprecher Martin Immenhauser. Auch Hinweise auf Zwang oder Druck von Vorgesetzten gebe es nicht.

An einer Medienkonferenz im Nachgang zum Bergunglück an der Jungfrau hatte die Armee die These eines Mitreissunfalls verbreitet. Armeechef Christophe Keckeis hatte kurz nach dem Unglück gesagt, er sei «hundertprozentig sicher», dass die Bergführer ihre Arbeit perfekt gemacht hätten.

«Wir haben uns nie auf einen bestimmten Hergang festgelegt», sagte dazu eine Sprecherin Heer im VBS.

(ap/sda/hesa/kons)