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Kompromiss im Sprachengesetz

Mittwoch, 26. September 2007, 18:25 Uhr

Kenntnisse einer weiteren Landessprache gefordert

Der Sprachfriede bleibt gewahrt: Der Nationalrat beharrt nicht darauf, dass die erste Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Am Ende der Schulpflicht sollen Schüler aber Kenntnisse mindestens einer zweiten Landessprache haben.

Eine Frau schreibt auf eine Schultafel. Auf der Tafel ist Deutsch, Français und Italiano geschrieben.
Die erste Fremdsprache muss nicht unbedingt eine Landessprache sein. (keystone)

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Damit bot der Nationalrat beim Sprachengesetz nicht nur dem Ständerat einen Kompromiss an, sondern kam auch den Kantonen entgegen. Diese hatten im so genannten HarmoS-Konkordat schon vor dem ersten Entscheid der grossen Kammer eine eigene Lösung verabschiedet.

Diese kantonalee Vereinbarung sieht vor, dass der Fremdsprachenunterricht koordiniert, die Einstiegssprache aber regional festgelegt wird. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen aber Kompetenzen in zwei Fremdsprachen - eine davon Landessprache - vorhanden sein.

Das HarmoS-Konkordat diente als Vorbild für den Kompromiss des Nationalrats, der das Sprachengesetz als Ganzes retten solle.

Eine Minderheit wollte den eingeschlagenen Kurs beibehalten und verlangte, dass eine Landessprache erste Fremdsprache sein muss. Eine andere Minderheit wollte wie der Ständerat den Entscheid ganz den Kantonen überlassen.

(sda/horm)