Schweiz
Blocher kritisiert «Sterbewohnung»
Missbräuche mit bestehenden Gesetzen bekämpfen
Bundsrat Christoph Blocher hat sich in die Diskussion über die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Stäfa (ZH) eingeschaltet. Für den Justizminister ist der Betrieb einer «Sterbewohnung» mitten in einem Wohnquartier unhaltbar.
Für Anwohner in der Nähe von Sterbewohnungen sei es unzumutbar, fast täglich zuschauen zu müssen, «wie fremde Leute herkommen, von ihren Angehörigen Abschied nehmen und wenig später im Sarg weggetragen werden», schreibt der Justizminister in einem Beitrag in der «Zürcher Landzeitung».
Blocher rät den Bewohnern in der betroffenen Wohnsiedlung in Stäfa, sich mit zivilrechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Neue Gesetze gegen stossende Begleiterscheinungen der organisierten Suizidhilfe und des Sterbetourismus lehnt der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes jedoch ab.
Vielmehr müssten die Strafverfolgungs- und Gesundheitsbehörden in allen Kantonen die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten des geltenden Rechts voll ausschöpfen. Auch wenn die Schweiz die Beihilfe zum Suizid aus uneigennützigen Gründen für straflos erkläre, bewege sich diese nicht im rechtsfreien Raum.
Die librale Regelung für Suizidhilfe habe zwar zur Entstehung von Suizidhilfeorganisationen geführt. Ebenso sei sie eine Hauptursache für das Aufkommen des Sterbetourismus. Diese liberale Regelung habe sich jedoch bewährt, und es werde auch von keiner Seite deren Aufhebung gefordert.
Erstrebenswert sei hingegen eine Ausbau der Palliativmedizin. Die umfassende Unterstützung und Betreuung todkranker Patienten könne dazu beitragen, den Sterbewunsch und die Nachfrage nach Suizidhilfe abzuschwächen.
Der Gemeinderat von Stäfa hatte am 20. September für die Sterbewohnung ein einstweiliges Nutzungsverbot erlassen. Dignitas zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Zurzeit prüft der Gemeinderat, mit welchen Massnahmen er das Verbot bis spätestens am Freitag, den 28. September, durchsetzen kann.
(sda/sidd)



