Schweiz
Doch Englisch statt Französisch büffeln?
Ständerat widerspricht Nationalrat beim Sprachengesetz
Geht es nach dem Willen des Ständerates, sollen die Schüler nun doch nicht als erste Fremdsprache eine Landessprache lernen müssen. Die kleine Kammer widersetzte sich bei der Beratung des Sprachengesetzes dem Nationalrat, der im Juni den Landessprachen den Vorrang eingeräumt hatte.
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Die Mehrheit des Ständerates hielt den Vorrang der Landessprachen im Fremdsprachenunterricht für verfassungswidrig und verantwortungslos. Das HarmoS-Konkordat, auf das sich die Kantone im Frühling geeinigt hatten, sei eine gangbare Lösung, sagte Anita Fetz (SP/BS), Präsidentin der Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK). Die Kantone hätten schon Millionen in Lehrmittel und Lehrerausbildung investiert.
Wie mehrere andere Rednerinnen und Redner warnte sie davor, einen Sprachenstreit oder gar ein Kantonsreferendum zu riskieren. Sie wurde nicht von allen gehört: Für eine Minderheit machte sich Gisèle Ory (SP/NE) für die Lösung des Nationalrats stark. Es gehe um den Zusammenhalt des Landes auf lange Sicht, sagte sie.
Wenn das Parlament die Verantwortung dafür in die Hände der Kantone lege, gebe es die Verantwortung für die Eidgenossenschaft ab. Offenbar sprächen Deutschschweizer lieber mit Englischsprachigen als mit Romands, sagte sie polemisch. Bildungsminister Pascal Couchepin beschwichtigte: Deutschschweizer würden tatsächlich einen Ausgleich zwischen den Sprachen suchen.
Unbestritten war, dass es ein Sprachengesetz braucht. Der Widerstand hielt sich schon darum in Grenzen, weil die durch das Gesetz verursachten Kosten auf 15 Millionen Franken veranschlagt werden. Mehrere Votanten warnten auch davor, die Bedeutung des Gesetzes zu überschätzen.
Das Sprachengesetz regelt im Wesentlichen den Gebrauch der Amtssprachen, fördert Verständigung und Austausch und unterstützt die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben. Ohne Gegenstimme passierte die Vorlage die Gesamtabstimmung. Mit der Differenz beim Fremdsprachenunterricht und einer redaktionellen Korrektur geht sie zurück an den Nationalrat.
(sda/ap/wenn)
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