International
Deutsche bestrafen Terror-Ausbildung
Online-Durchsuchungen bleiben umstritten
Die Ausbildung in Terrorcamps und das Werben für terroristische Aktionen soll künftig in Deutschland bestraft werden. Die Landesinnenminister sicherten der Bundesregierung auf ihrer Sonderkonferenz in Berlin Unterstützung für eine entsprechende Gesetzesinitiative zu.
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Keine wesentlichen Fortschritte gab es dagegen trotz eines Kompromissvorschlags der Union beim Hauptstreitthema Online-Durchsuchungen. Der baldige Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens ist damit unwahrscheinlich.
Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte die Sitzung als Vorsitzender der Innenministerkonferenz nach den Festnahmen islamistischer Terroristen vor drei Tagen einberufen. Der Fahndungserfolg wurde von allen Teilnehmern als Beleg für die gute Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gewertet.
Gleichzeitig bestand Einigkeit über weiteren Handlungsbedarf im Kampf gegen den Terror. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einer «wirklich ernsten Bedrohung».
Einig waren sich die Innenminister darin, dass bereits bestimmte Vorbereitungen für Terroranschläge unter Strafe gestellt werden sollen. Dazu zählen die Ausbildung in Terrorcamps etwa in Afghanistan oder Pakistan oder die Sympathiewerbung für islamistische terroristische Vereinigungen.
Die Union will dazu nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Ausländerrecht ändern. Wem nachgewiesen werden kann, dass er an Terror-Training im Ausland teilgenommen hat, soll keine Einreiseerlaubnis mehr erhalten oder abgeschoben werden.
Beim Streitpunkt Online-Durchsuchungen zeigten sich beide Seiten zwar kompromissbereit. Auf ein gemeinsames Vorgehen konnten sich die Minister trotzdem nicht einigen. Die Union drängte weiter zur Eile: «Wir glauben, dass wir dafür nicht mehr sehr viel Zeit haben werden», sagte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Mit Unterstützung Schäubles schlug er vor, das Gesetzgebungsverfahren sofort zu starten und das für Frühjahr erwartete Urteil des Bundesverfassungsgericht noch zu berücksichtigen. Falls man noch länger warte, könnte es sein, dass ein Gesetz vor der Bundestagswahl 2009 nicht mehr zu Stande komme, sagte Bouffier.
Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner lehnte das für die SPD ab. Es seien noch nicht alle für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zu klärenden Fragen beantwortet. Körting äusserte Zweifel an der Wirksamkeit von Online-Durchsuchungen: «Jemand, der konspirativ arbeitet, der setzt sich nicht zu Hause an seinen Computer und wartet, dass ich ihm einen Trojaner schicke.»
Für die Abschlusserklärung der Sitzung wurde eine sehr allgemein gehaltene Kompromissformel gefunden. Die Innenministerkonferenz sei der Auffassung, «dass die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung Schritt halten müssen», heisst es darin. «Sie sieht dabei die Notwendigkeit, dass alle Massnahmen ergriffen werden, die erforderlich, praktikabel und verfassungskonform sind.»
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich offen für Online-Durchsuchungen, warnte aber vor überstürzten Entscheidungen: «Man muss erst wissen, worüber man diskutiert.» Auch sie wies den Unions-Vorstoss für eine sofortige Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zurück.
Schäuble bekräftigte, dass er das geplante Gesetz zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts nicht ohne die Online-Durchsuchung auf den Weg bringen werde. Diese Position habe auch Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach öffentlich vertreten, sagte Schäuble: «Die Worte der Bundeskanzlerin gelten.»
(ap/fehi)
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