Schweiz
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Experten raten von Steuergutschriften ab
Oft arbeiten die Empfänger von Sozialleistungen nicht, weil ihnen dann weniger Geld zum Leben bliebe. Erwerbsabhängige Steuergutschriften für niedrige Einkommen seien nicht das probate Rezept dagegen, sagen Experten dem Bundesrat.
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Negative Arbeitsanreize in den Steuer- und Sozialsystemen führen dazu, dass vom Staat unterstützte Personen bei voller Beschäftigung nicht mehr verdienen können, eine Erwerbstätigkeit deshalb gar nicht erst aufnehmen, sie reduzieren oder nicht ausdehnen. Die Rede ist von «Sozialleistungsfallen», wo Arbeit das verfügbare Einkommen reduziert.
Vorab angelsächsische Länder behelfen sich mit erwerbsabhängigen Steuergutschriften: Sie erlassen den betroffenen Haushalten einen Teil der Steuern und zahlen die Differenz aus, wo die Steuerschuld zu klein ist, um den Unterstützungsanspruch abzudecken. Für den Bundesrat hat eine Expertengruppe unter Prof. Robert Leu geprüft, ob dies auch in der Schweiz sinnvoll wäre.
Eher nicht, lautet das Fazit des am Freitag in Bern präsentierten Berichts. Die Steuergutschriften könnten allenfalls auf kantonaler Ebene eingeführt werden. Der Beschäftigungseffekt wäre aber «nahezu Null», denn die Erhöhung des Arbeitsangebots würde durch die Reduktion der Arbeitsstunden von bereits vorher Erwerbstätigen gerade etwa kompensiert.
Gegen Steuergutschriften spreche nicht nur das geringe Angebot im Niedriglohnsektor, sondern auch das relativ hohe Niveau der Sozialhilfe. Würde dieses beibehalten, stiegen die Sozialausgaben vor allem wegen einer wesentlich höheren Bezugsquote massiv. Wollte man aber die Ausgaben konstant halten, müsste die Sozialhilfe als Grundsicherung deutlich gesenkt werden.
Die negativen Arbeitsanreize - nachgewiesen mit Fallstudien in Basel, Bellinzona, Chur, Lausanne und Zürich - sind allerdings so ausgeprägt, dass gehandelt werden muss. Laut den Experten sollten die Kantone die Sozialhilfe so lange ausrichten, bis das verfügbare Einkommen ohne sie jenes mit ihr übersteigt. Dabei wären die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) einzuhalten.
Zusätzlich schlagen die Experten vor, das Konzept einer «aktivierenden Sozialhilfe» voranzutreiben. Danach wird die Sozialhilfe bei Erwerbstätigen nicht mehr bedingungslos gewährt, sondern an die Gegenleistung einer Vollzeitbeschäftigung allenfalls im Rahmen kommunaler Beschäftigungsprogramme - geknüpft.
Solche Programme und die Subventionierung von Teilzeitstellen durch Lohnzuschüsse der Sozialhilfe sollen die Chancen Geringqualifizierter verbessern. Im Übrigen empfehlen die Experten, die Sozialleistungen zu «hierarchisieren», das heisst die Abfolge festzulegen, in der einkommensschwache Haushalte das System durchlaufen sollen.
(sda/stom)
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