Schweiz
Hooligan-Bekämpfung von höchster Stelle
Bundesrat schlägt Verfassungsänderung vor
Der Bundesrat will die Bekämpfung des Hooliganismus auf eine solide Grundlage stellen. Dazu schlägt er eine neue Verfassungsbestimmung vor. Dies allerdings nur, falls sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.
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Der neue Absatz in Artikel 68 der Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.
Mit Blick auf die EURO 08 und die 2009 stattfindende Eishockey-Weltmeisterschaft haben die eidgenössischen Räte schon im vergangenen Frühling beschlossen, gegen Hooligans eine härtere Gangart anzuschlagen. Dazu revidierten sie das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
In diesem Rahmen können Hooligans mit Rayonverbot, Ausreisesperren und Polizeihaft von den Stadien ferngehalten werden. Wegen der fraglichen Zuständigkeit des Bundes bei einigen der Massnahmen entschied sich das Parlament für eine Befristung bis Ende 2009. Anschliessend soll eine verfassungsmässig saubere Lösung in Kraft treten.
(sda/fref)
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