Inhalt

Fall Sabo in Liestal vor Gericht

Mittwoch, 29. August 2007, 13:34 Uhr, Aktualisiert 21:50 Uhr

Scharfe Kritik an Bischof Koch

Vor dem Baselbieter Kantonsgericht hat der Rechtsvertreter der Kirchgemeinde Röschenz scharfe Kritik an Bischof Koch geübt. Er forderte, dass das Arbeitsverhältnis mit dem umstrittenen Pfarrer Sabo nicht aufgelöst wird. Das Urteil wird für kommenden Mittwochnachmittag erwartet.

Franz Sabo hält einen Schirm in der Hand, lacht und steht Journalisten Red und Antwort.
Die Verteidigung Sabos kritisiert, ihm sei das rechtliche Gehör verweigert worden. Das Bistum bestreitet dies. (keystone)

Die Vertreter der Kirchgemeinde Röschenz sowie von Priester Franz Sabo, der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland und des Bistums Basel haben ihre Plädoyers in Liestal (BL) vorgetragen.

Das unbegründete Begehren des Bischofs gegenüber einer Kirchgemeinde, den Seelsorger Franz Sabo in stillem Gehorsam aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, könne nie zu einer Entlassung aus dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis führen, sagte der Rechtsanwalt der Kirchgemeinde Röschenz, Christoph Meyer. Es müsse insofern ein frommer Wunsch des Bischofs bleiben.

Die Verfügung, mit der Röschenz zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Sabo aufgefordert werde, sei rechtlich nicht haltbar. Es fehle an der Begründung und Sabo sei das rechtliche Gehör verweigert worden.

Zur Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses hätten letztlich die Vorwürfe des Bischofs geführt, Sabo sei pädophil, sagte Meyer weiter. Diese habe er sich hinter dem Rücken Sabos in einem Gutachten bestätigen lassen wollen. Obwohl sexuelle Handlungen mit Kindern ein Offizialdelikt wären, habe Koch darauf verzichtet, gesetzliche Meldung an die Strafvollzugsbehörden zu erstatten.

Die Vorwürfe hätten sich aber letztlich durch ein weiteres Gutachten und ein Obergutachten als nicht haltbar erwiesen. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Basel, die auf Grund einer anonymen Anzeige tätig wurde, bei einer Hausdurchsuchung bei Sabo kein belastendes Material gefunden.

Die Rechtsvertreter von Kantonalkirche und Bistum bestritten, dass Sabo beim Entzug des kirchlichen Seelsorgeauftrags das rechtliche Gehör verweigert worden sei.

Sabo habe die Institution, für die er arbeite, «sehr grob kritisiert». Ein Arbeitnehmer habe Institution und Vorgesetzte aber zu respektieren.

Der Publikumsaufmarsch und das Medieninteresse auch aus dem Ausland für die Gerichtsverhandlung war riesig. Eine Delegation von Kirchgemeindebürgern aus Röschenz war mit einem Bus angereist. Für sie wurde die Gerichtsverhandlung in einen Saal im gleichen Gebäude übertragen. Als Vertreter des Bistums Basel wohnte Generalvikar Roland Trauffer den Verhandlungen bei.

Formell handelt es sich bei der Verhandlung vor Kantonsgericht um eine Beschwerde der Kirchgemeinde Röschenz gegen den Entscheid des Baselbieter Landeskirchenrates vom Juni 2006.

Dieser hatte - unter der Leitung des inzwischen in die Baselbieter Regierung gewählten Peter Zwick (CVP) - die Kirchgemeinde Röschenz als Sabos Arbeitgeberin angewiesen, den Pfarrer zu entlassen. Dies mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis zwischen Pfarrer Sabo und Bischof Kurt Koch sei zerrüttet.

Die Verhandlung vor dem Baselbieter Kantonsgericht ist auf einen Tag anberaumt, das Urteil will das Gericht am kommenden Mittwochnachmittag bekannt geben.

(ap/sda/sidd)