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Zürich und Luzern erlassen Rayonverbote

Donnerstag, 23. August 2007, 16:47 Uhr, Aktualisiert 21:35 Uhr

Umsetzung von Hooligan-Gesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Hooligan-Gesetzes hat die Zürcher Stadtpolizei diese Woche gegen 29 Personen Rayonverbote erlassen. Auch die Luzerner Kantonspolizei erliess gegen 18 Männer ein solches Verbot. In beiden Städten handelt es sich ausschliesslich um Männer.

Eine Gruppe Hooligans mit Fackeln, Fahnen und Megafonen.
29 Männer dürfen in Zürich bestimmte Zonen nicht mehr betreten. (keystone)

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In Zürich dürfen bis am 24. August 2008 fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten. Die sechs Zonen befinden sich schwerpunktmässig um die Fussballstadien Hardturm und Letzigrund sowie das Hallenstadion.

Auch Hauptbahnhof und Bahnhof Altstetten sowie Bellevue/Bürkliplatz fallen in je ein Rayon. Von diesen sechs Rayons dürfen die 29 einzig noch das Gebiet um das Hallenstadion in Zürich-Oerlikon betreten.

Die Männer sind zwischen 16 und 41 Jahre alt. Zwei Personen wohnen in der Stadt Zürich, 11 im restlichen Kanton. 15 Männer stammen aus anderen Kantonen, und 1 weitere Person aus Deutschland.

Die Massnahme wurde wegen verschiedener Straftatbestände ausgesprochen, wie die Stadtpolizei schreibt. Dazu gehören etwa Landfriedensbruch, Beteiligung an Ausschreitungen, Abbrennen von Feuerwerk sowie Sachbeschädigungen an Sportveranstaltungen.

In Luzern waren die 18 Männer an Ausschreitungen bei Spielen des FC Luzern beteiligt und dürfen ein Jahr lang bestimmte Zonen nicht betreten.

Laut einer Mitteilung der Polizei wurden bereits für das letzte FCL-Spiel der vergangenen Saison drei solcher Verbote ausgesprochen. Nun kommen mit Blick auf die heiklen Spiele der laufenden Saison 18 weitere Verbote hinzu.

Sie richten sich laut der Polizei ausschliesslich gegen Männer zwischen 17 und 30 Jahren, die bei Ausschreitungen in Luzern oder Aarau beteiligt waren. Auch die Verwendung von Feuerwerk oder der Verstoss gegen ein Stadionverbot gehört zu den Begründungen. 16 der Männer stammen aus dem Kanton Luzern, zwei aus Basel-Stadt.

Die Verbote gelten für die Zonen Luzern-Allmend, Luzern-Bahnhof und Kriens-Kleinfeld. Sie dürfen von den Betroffenen zwei Stunden vor, während und bis drei Stunden nach den Spielen des FC Luzern nicht betreten werden.

Laut der Polizei werden die Rayonverbote akzeptiert und eingehalten. Weitergehende Massnahmen wie Meldeauflagen oder Polizeigewahrsam seien bisher nicht nötig gewesen.

(sda/widb)