Schweiz
Keine Schweizer Rechtshilfe im Fall Yukos
Russisches Strafverfahren als mangelhaft bewertet
Die Schweiz leistet Russland im Fall Yukos keine Rechtshilfe. Das Bundesgericht erachtet die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt. Das russische Strafverfahren gegen den ehemaligen Ölkonzern sei trotz Verfahrensgarantien rechtsstaatlich mangelhaft.
Artikel bewerten
Artikel teilen
Laut Bundesanwaltschaft (BA) bemängelt das Bundesgericht in den jüngsten Urteilen zum Fall Yukos, dass die gemäss seinen letzten Urteilen vom 4. und 24. Januar 2006 von Russland eingeforderten Ergänzungen ungenügend seien.
Zudem sei das russische Strafverfahren trotz der gelieferten Verfahrensgarantien von Russland als rechtsstaatlich mangelhaft zu bewerten.
Mit diesem Entscheid des Bundesgerichts sind die Grundvoraussetzungen zur Leistung von Rechtshilfe laut BA nicht gegeben und es könne in diesem Fall keine Rechtshilfeleistung der Schweiz an Russland erfolgen.
Die Bundesanwaltschaft hatte im März 2004 aufgrund russischer Rechtshilfegesuchen Vermögenswerte in der Höhe von 6,2 Milliarden Franken blockiert.
Die Massnahme wurde vom Bundesgericht drei Monate später als teilweise unverhältnismässig bezeichnet und für mehrere Milliarden Franken wieder aufgehoben. Im Januar 2006 hiess das Bundesgericht Beschwerden gegen Schlussverfügungen der Bundesanwaltschaft zur Herausgabe von Bankunterlagen teilweise gut und verlangte zusätzliche Abklärungen.
Der Rechtshilfefall Yukos hat auch zu politischen Interventionen geführt und die Banken zu grundsätzlicher Kritik an der Schweizer Rechtshilfepraxis veranlasst.
Russland hatte die Schweiz 2003 um Rechtshilfe gebeten und mehrfach ergänzt. Hintergrund der Affäre bilden die Vorwürfe, die der russische Staat gegen die Ex-Oligarchen Michail Chodorkowski, Platon Lebedew und Leonid Nevzlin erhebt.
Sie sollen Gewinne aus dem Handel mit dem Düngemittel Apatit zu Unrecht eingesteckt haben. Zudem sollen sie den russischen Staat auch beim Erdölhandel betrogen haben. Der Gesamtschaden betrage acht Milliarden Dollar.
Chodorkowski und Lebedew wurden bereits wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu je acht Jahren Gefängnis verurteilt und in ein Straflager in Sibirien überführt.
(ap/bosy)
Meldungen im Tagesverlauf
- Valser Gemeinderat für Zumthors Angebot
- Neue Hoffnung für Grosssägerei in Domat/Ems
- Kodak-Kameras sind tot, lang lebe Kodak
- Hart, härter, am härtesten – Kleine Schneebader in der Ukraine
- Kältewelle ist gutes Geschäft für Öl- und Stromproduzenten
- Sauber mit Problemen im Test
- Konkurrenzkampf in Nati so gross wie nie
- Fernando Gonzalez hört im März auf
- Die Geheimnisse der Xenia Tchoumitcheva
- Berlinale-Eröffnung: Glamourös und politisch
- Verschneiter Ätna spuckt Lava
- Griechen einigen sich mit IWF und EU auf Sparplan
- Verfahren gegen Sarkozy-Vertrauten Woerth
- Affäre Hainard: Schlüsselperson freigesprochen
- Der Kälte trotzen
- Shaqiri: «Wollte unbedingt zu einem Topverein»


«Costa Concordia»: Angst vor Umweltdesaster hält an
11 Jahre Berufsverbot für Star-Ermittler Garzón
Machtkampf im Ferienparadies Malediven
Zu Fuss aufs Empire State Building – in 10 Minuten
Neue Hoffnung für Grosssägerei in Domat/Ems
Kodak-Kameras sind tot, lang lebe Kodak
Hart, härter, am härtesten – Kleine Schneebader in der Ukraine
Kältewelle ist gutes Geschäft für Öl- und Stromproduzenten
Bis heute Mittag: Ultimatum der Kreditgeber an Athen
3D-Drucker erstellt Objekte auf Knopfdruck
UNO erwägt gemeinsame Beobachtermission mit Arabern in Syrien
Die wertvollste Münze Deutschlands
Hersteller will Preis für Gripen senken
Häufige Eisenbahn-Suizide von Schweizer Jugendlichen
AKW Mühleberg notfallmässig abgeschaltet
Neue Details zu Majak-Uran in Schweizer AKW

















