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Keine Schweizer Rechtshilfe im Fall Yukos

Donnerstag, 23. August 2007, 16:58 Uhr, Aktualisiert 17:27 Uhr

Russisches Strafverfahren als mangelhaft bewertet

Die Schweiz leistet Russland im Fall Yukos keine Rechtshilfe. Das Bundesgericht erachtet die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt. Das russische Strafverfahren gegen den ehemaligen Ölkonzern sei trotz Verfahrensgarantien rechtsstaatlich mangelhaft.

Blcik auf eine verschneite Ölfirma im Schnee bei Sonnenuntergang.
Die Schweiz bewertet das russische Strafverfahren gegen den ehemaligen Ölkonzern als mangelhaft. (reuters)

Laut Bundesanwaltschaft (BA) bemängelt das Bundesgericht in den jüngsten Urteilen zum Fall Yukos, dass die gemäss seinen letzten Urteilen vom 4. und 24. Januar 2006 von Russland eingeforderten Ergänzungen ungenügend seien.

Zudem sei das russische Strafverfahren trotz der gelieferten Verfahrensgarantien von Russland als rechtsstaatlich mangelhaft zu bewerten.

Mit diesem Entscheid des Bundesgerichts sind die Grundvoraussetzungen zur Leistung von Rechtshilfe laut BA nicht gegeben und es könne in diesem Fall keine Rechtshilfeleistung der Schweiz an Russland erfolgen.

Die Bundesanwaltschaft hatte im März 2004 aufgrund russischer Rechtshilfegesuchen Vermögenswerte in der Höhe von 6,2 Milliarden Franken blockiert.

Die Massnahme wurde vom Bundesgericht drei Monate später als teilweise unverhältnismässig bezeichnet und für mehrere Milliarden Franken wieder aufgehoben. Im Januar 2006 hiess das Bundesgericht Beschwerden gegen Schlussverfügungen der Bundesanwaltschaft zur Herausgabe von Bankunterlagen teilweise gut und verlangte zusätzliche Abklärungen.

Der Rechtshilfefall Yukos hat auch zu politischen Interventionen geführt und die Banken zu grundsätzlicher Kritik an der Schweizer Rechtshilfepraxis veranlasst.

Russland hatte die Schweiz 2003 um Rechtshilfe gebeten und mehrfach ergänzt. Hintergrund der Affäre bilden die Vorwürfe, die der russische Staat gegen die Ex-Oligarchen Michail Chodorkowski, Platon Lebedew und Leonid Nevzlin erhebt.

Sie sollen Gewinne aus dem Handel mit dem Düngemittel Apatit zu Unrecht eingesteckt haben. Zudem sollen sie den russischen Staat auch beim Erdölhandel betrogen haben. Der Gesamtschaden betrage acht Milliarden Dollar.

Chodorkowski und Lebedew wurden bereits wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu je acht Jahren Gefängnis verurteilt und in ein Straflager in Sibirien überführt.

(ap/bosy)