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Auf die Klage wurde mit Entscheid vom vergangenen 3. Juli des EuGH in erster Instanz aus verfahrenstechnischen Gründen gar nicht erst eingetreten, wie der Gemeindepräsident von Champagne, Marc-Andre Cornu, zu einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) bestätigte. Auch die Voraussetzungen für Schadenersatz waren gemäss den europäischen Richtern nicht gegeben. Den Klägern steht noch die Berufung ans EuGH offen.
Bilaterale I brachten Probleme
Auslöser der Klage waren die bilateralen Abkommen I der Schweiz mit der EU. Das Landwirtschaftsabkommen sieht vor, dass der Name «Champagne» seit dem 1. Juni 2004 nur noch für bestimmte Schaumweine aus Frankreich verwendet werden darf. Damit durfte das Waadtländer Dorf Champagane seinen Wein nicht mehr nach dem Ort benennen.
Suche nach neuen Wegen
Das Aktionskomitee zur Verteidigung der Identität und der Interessen von Champagne will aber weiter kämpfen. Der Präsident des Komitees, Albert Banderet, sagte im Westschweizer Radio, es werde nun nach neuen Wegen gesucht, um die Bezeichnung «Champagne» für den Weisswein doch wieder einführen zu können.
Auf Grund des Entscheides aus Luxemburg bestehe immer noch ein Hoffnungsschimmer, so namentlich eine Bestimmung im internationalen Recht, welche Ausnahmen bei gleich lautenden Namen ermögliche.
(ap/koua)
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