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Organe sind kein Handelsgut

Donnerstag, 21. Juni 2007, 17:20 Uhr, Aktualisiert 22.06.2007, 0:34 Uhr

Neue Gesetzgebung regelt Organspenden

Mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit: Dies hat das neue Transplantationsgesetz zum Ziel, das am 1. Juli in Kraft tritt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nutzt das Inkrafttreten, um mit einer Informationskampagne für das Organspenden zu werben.

Nahaufnahme einer Hand, die einen Ausweis der Swiss Transplant ausfüllt.
Nur ein Drittel der spendewilligen Schweizer besitzt einen Organspendepass. (keystone)

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Im Jahr 2007 sind bereits 21 Personen, die auf der Warteliste standen, verstorben. Zurzeit befinden sich laut Trix Heberlein, Präsidentin von Swisstransplant, auf dieser Liste die Namen von 874 Personen. «630 von ihnen warten auf eine neue Niere, 124 auf eine neue Leber», sagte Heberlein.

Gemäss BAG-Direktor Thomas Zeltner ist die Zuteilungsgerechtigkeit wegen der Knappheit der Organe besonders wichtig. Zuteilungskriterien sind die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen für den Patienten sowie die Verweildauer auf der Warteliste. «Ein Recht auf ein Organ existiert jedoch nicht», sagt Zeltner.

Bis anhin gab es in der Schweiz keine einheitliche Regelung für Spende, Entnahme und Transplantation von Organen. Laut Zeltner ist ein einheitlicher nationaler gesetzlicher Rahmen wichtig. Ziel sei es, durch mehr Transparenz auch mehr Organe zu bekommen. Noch immer herrsche eine Organknappheit.

Mit der neuen Gesetzgebung wird auch eine nationale Zuteilungsstelle für Organe geschaffen. Die Stelle ist schweizweit zuständig für die Organzuteilung. Zudem führt sie die Warteliste. Der Bund hatte beschlossen, die 1985 gegründete Stiftung Swisstransplant mit diesem Auftrag zu betrauen.

Der Organknappheit will man mit einer Informationskampagne begegnen. Denn gemäss einer Umfrage sind laut Zeltner 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer zu einer Organspende bereit, lediglich 15 Prozent seien jedoch im Besitz eines Spendeausweises.

(ap/sda/from)