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«Die Käfighaft ist eine unmenschliche und entwürdigende Behandlung», sagte ein Sprecher des Republikanischen Anwaltsvereins zur Begründung. Die Strafanzeigen lauteten auf Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.
20 Gefangene auf 25 Quadratmetern eingesperrt
Nach Erkenntnissen des Vereins, der den Demonstranten beim G8-Gipfel von Heiligendamm rechtlichen Beistand gewährt hatte, waren 1146 Personen in den Gefangenen-Sammelstellen festgehalten worden. In den Drahtkäfigen mit Betonböden seien mitunter bis zu 20 Gefangene auf 25 Quadratmetern eingesperrt gewesen. Nach den Worten des Sprechers wurden in einem Rostocker Polizeigewahrsam mehr als 50 Menschen zudem elf Stunden lang mit Handfesseln festgehalten.
Das Vorgehen der Polizei stelle einen Verstoss gegen Artikel 1 (Menschenwürde) und 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die UNO-Menschrechtscharta dar.
Polizei sieht kein Problem
Der Sprecher wies darauf hin, dass das Landgericht Rostock bereits in einem Fall entschieden habe, dass die mehr als siebenstündige Ingewahrsamnahme eines Demonstranten rechtswidrig gewesen sei, weil spätestens nach gut zwei Stunden ein Richter über den Fortbestand des Freiheitsentzugs hätte entscheiden müssen. Die Polizei hat dagegen betont, die Gefangenen-Sammelstellen und die Behandlung der Inhaftierten hätten in allen Punkten den gesetzlichen Erfordernissen entsprochen.
(ap)
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