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Raucher mit Gruselbildern warnen

Mittwoch, 18. April 2007, 10:47 Uhr, Aktualisiert 19.04.2007, 3:09 Uhr

Verordnung tritt ab 2008 in Kraft

Ab 2008 werden in der Schweiz auf Zigarettenpackungen und anderen Tabakprodukten auch Bilder vor den Gefahren des Rauchens warnen. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Die Bildvorlagen werden im Sommer interessierten Kreisen zur Konsultation vorgelegt.

Zwei Beispiele von Zigarettenpackungen mit Warnbildern: Einmal ein Bild, das vor schnell alternder Haut warnt, einmal ein Bild mit kaputten Zähnen.
So könnten Zigarettenpackungen in der Schweiz schon bald aussehen: Beispiele von Warnbildern. (keystone)

Das Bundesamt für Gesundheit hat mit einem Lizenzvertrag das Recht für die Nutzung der vorhandenen Bilder der Europäischen Kommmission erhalten. So sei die Kompatibilität mit der EU sichergestellt, hielt der Bundesrat fest.

Die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 der Verordnung zu den kombinierten Warnhinweisen ist Teil der Umsetzung des vom Bundesrat beschlossenen Nationalen Programms zur Tabakprävention (NPTP). In diesem legte der Bundesrat 12 Ziele fest, um den Tabakkonsum im Lande nachhaltig zu senken.

(sda/sidd)