Schweiz
Warendeklaration am Zoll einwerfen
Anmeldeboxen wegen Personalabbau
Ab 1. Mai können Reisende ihre Waren auch anmelden, wenn es keine Zöllner hat. An rund 100 Grenzübergängen werden Anmeldeboxen installiert. Dort wirft man die Deklaration ein und erhält später die Rechnung per Post.
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An der Meldepflicht ändert sich aber nichts: Reisende, die Waren für den privaten Gebrauch oder als Geschenk in die Schweiz einführen, müssen diese ab einer gewissen Menge beim Zoll anmelden. An grösseren Übergängen können das Reisende beim Grenzwachtpersonal tun.
An weniger stark frequentierten Orten gibt es wegen des Personalabbaus in der Bundesverwaltung jedoch vermehrt Grenzübergänge, die nur noch teilweise oder nicht mehr besetzt sind. Damit auch dort Waren angemeldet und so Umwege vermieden werden können, werden rund 100 Anmeldeboxen eingerichtet.
Dabei haben Reisende die Möglichkeit, ihre Waren selber schriftlich beim Zoll anzumelden. Dies jedoch nur, wenn die mitgeführten Waren weder mengenmässigen Beschränkungen noch Verboten unterliegen und weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sind. Sonst muss die Einreise über einen Übergang mit Grenzwachtpersonal erfolgen.
Die neuen Anmeldeboxen ersetzen die «Briefkästen», die an verschiedenen Übergängen provisorisch für die schriftliche Warenanmeldung aufgestellt worden waren. Die Reisenden müssen in der Anmeldebox das Formular «Zollanmeldung im Reiseverkehr» ausfüllen.
Nach dem das Formular unterschrieben worden ist, wird es gemeinsam mit den Quittungen in der Anmeldebox deponiert. Die zu zahlenden Zölle werden den Reisenden später per Post mit einem Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
Das neue Verfahren tritt offiziell am 1. Mai 2007 in Kraft, teilt die Eidgenössische Zollverwaltung mit. Die Reisenden werden mit neuen Hinweistafeln an den Grenzübergängen auf die Anmeldeboxen aufmerksam gemacht.
(ap/sda/bost)
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