International
China schützt das Privateigentum
Staats- und Privatbesitz erstmals unter gleichem Schutz
Chinas Parlament hat am letzten Sitzungstag ein Gesetz passieren lassen, das Privateigentum in dem kommunistischen Staat besser schützen soll.
Die am Freitag mit grosser Mehrheit angenommene Vorlage ermöglicht es erstmals in der Geschichte der Volksrepublik, Privateigentum und Staatsbesitz unter denselben Schutz zu stellen. Die Reform soll den Weg für mehr Privatinvestitionen frei machen, die als Voraussetzung gelten, um das derzeit boomende Wachstum aufrechtzuerhalten.
Auch sollen Bauern besser geschützt werden. In ländlichen Gebieten war es wiederholt wegen der Umwandlung grosser Flächen in Industrie- und Baugebiete zu Unruhen gekommen. Allerdings lässt auch das neue Gesetz keine Privatisierung von Grund und Boden zu, der sich bislang in Kollektivbesitz befindet und an Bauern verpachtet wird.
Das Parlament, der Nationale Volkskongress, hat das Gesetz ungewöhnlich lange diskutiert. Im vergangenen Jahr war es kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen worden, weil Kritiker der Regierung vorwarfen, damit die soziale Ungleichheit im Land zu verstärken und vom sozialistischen Pfad abzuweichen.
Die Delegierten winkten zudem eine Unternehmenssteuerreform durch, die Privilegien ausländischer Firmen beschneiden soll. So soll künftig für alle Unternehmen einheitlich eine Körperschaftssteuer von 25 Prozent gelten.
Obwohl die Steuerreform für viele ausländische Anleger eine grössere Belastung bedeutet, wird sie nach Ansicht von Analysten keine Investoren abschrecken.
Mit den Steuerreformen will China seine Abhängigkeit von Exporten verringern und seinen Anteil an der Wertschöpfungskette vergrössern: Die Chinesen wollen nicht nur technisch weniger anspruchsvolle Produktionsschritte erledigen, sondern auch von der lukrativen Planung und vom Bau komplizierter Geräte profitieren.
(sda/kokb)






