Schweiz
Bankgeheimnis soll Kunden schützen
Kein Handlungsbedarf für den Bundesrat
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür konnte in seiner Stellungnahme die Frage nicht klären, ob in der so genannten SWIFT-Affäre das Schweizer Bankgeheimnis verletzt wurde. Der Bundesrat hatte ihm dazu nicht den Auftrag gegeben.
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Dafür seien die Gerichte zuständig, hatte die Regierung im Juli beschlossen. Nach Ansicht des Bundesrates wurde das Bankgeheimnis aber nicht verletzt, weil der Zugriff des US-Geheimdienstes CIA nicht in der Schweiz erfolgte sondern in Belgien und den USA.
Das Bankgeheimnis gelte nur in der Schweiz, hatten die Bundesräte erklärt. Es gebe deshalb keinen Handlungsbedarf. Die Äusserungen des Bundesrates waren bei unabhängigen Bankenexperten auf Kritik gestossen.
So sagte der Bankenexperte der Universität Zürich, Hans Geiger, im Juli: «Dieses 'kein Handlungsbedarf' des Bundesrates klingt als hätte er resigniert.» Er habe schon im Februar staunend eine Aussage von Finanzminister Hans-Rudolf Merz zum Bankgeheimnis zur Kenntnis nehmen müssen.
In der Zeitung «Finanz und Wirtschaft» hatte Merz erklärt: «Solange die Banken das Bankgeheimnis brauchen, so lange werde ich es verteidigen.» Geiger sagte dazu: «Der Finanzminister hat nicht begriffen, dass das Bankgeheimnis die Kunden schützen soll, nicht die Banken.»
(sda/wyse)
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