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Härtere Bandagen im Kampf gegen Hooligans

Mittwoch, 30. August 2006, 11:32 Uhr, Aktualisiert 11:42 Uhr

Hooligan-Gesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft

Der Bundesrat hat die Verschärfung des Gesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Damit werden die neuen Massnahmen auch wie geplant für die EURO 08 in der Schweiz gelten.

Drei deutsche Polizisten in Kampfmontur und Helm führen Hooligan ab
Auch Schweizer Beamte dürfen Hooligans künftig härter anpacken. (keystone)

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Das vom Parlament im Frühling verabschiedete Gesetz sieht eine ganze Kaskade von Massnahmen vor, um gewaltbereite Fans aus den Sportstadien fernzuhalten.

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer nationalen Datenbank, in welcher die Daten notorischer Gewalttäter gesammelt werden. Ferner erhalten die Behörden das Recht, bekannten Hooligans den Aufenthalt in gewissen Zonen oder die Ausreise aus der Schweiz zu verbieten sowie ihnen eine Meldepflicht aufzuerlegen.

Als letztes Mittel kann die Polizei Hooligans für maximal 24 Stunden in Polizeigewahrsam nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass sich eine Person an Ausschreitungen beteiligen wird.

(ap/sda/kers)