Schweiz
Untersuchungen zur Bundesanwaltschaft
Die Administrativ-Untersuchung des EJPD, die Sonderprüfung des Bundesstrafgerichts sowie die Überprüfung aufgrund der Effizienzvorlage werden auch nach dem Rücktritt Roschachers weitergeführt.
Die von Christoph Blochers EJPD veranlasste Administrativ-Untersuchung wird vom Berner Rechtsanwalt Rolf Lüthi durchgeführt.
Lüthi soll bis im Herbst die finanziellen, führungstechnischen und organisatorischen Belange der Bundesanwaltschaft durchleuchten.
Der Parteilose führte bereits mehrere ähnliche Aufträge der in der Bundesverwaltung durch. Vor seiner Zeit als selbstständiger Anwalt mit Schwerpunkt öffentliches Recht arbeitete Lüthi im Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Zu Lüthis Administrativuntersuchung gesellt sich eine Sonderprüfung durch das Bundesstrafgericht. Das Gremium beauftragte damit die beiden Bundesstrafrichter und ehemaligen Staatsanwälte Bernard Bertossa und Andreas Keller.
Sie sollen abklären, ob «Anhaltspunkte für einen systematischen Einsatz widerrechtlicher Ermittlungsmethoden» bestehen.
Dabei geht es unter anderem um den Einsatz eines verurteilten kolumbianischen Drogenbosses als Informant bei Geldwäscherei-Ermittlungen gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger.
Roschacher wies diesen von der Wochenzeitung «Weltwoche» erhobenen Vorwurf zurück. Er habe lediglich als «Türöffner» fungiert, als der Anwalt des Kolumbianers mit ihm in Kontakt getreten sei.
Gegenüber Bundesrat Blocher wollte Roschacher zum Fall Holenweger nichts mehr sagen. Er erklärte sich bereit, Bundespräsident Moritz Leuenberger Red und Antwort zu stehen.
Roschacher begründete dies damit, dass er Blocher Anfang 2004 kurz über den Fall informiert habe. Blocher habe damals ausdrücklich auf weitere Informationen verzichtet und erst nach dem «Weltwoche»-Artikel einen Bericht angefordert.
Bereits vor der Administrativ-Untersuchung hatte EJPD-Chef Blocher den Zuger Polizeidirektor Hanspeter Uster beauftragt, die Umsetzung der Effizienzvorlage zu überprüfen. Bei dieser Vorlage hatte das Parlament Kompetenzen und Personal der Bundesanwaltschaft deutlich ausgeweitet.
Zudem stand ein vom Bundesstrafgericht verlangter Bericht über die geringe Anzahl der Anklagen durch die Bundesanwaltschaft vor dem Abschluss. Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat kündigte an, sie werde die Untersuchungen eng verfolgen.
(sda/schj)



